Konkursantrag: FPÖ gegen FPS abgeblitzt

Die FPÖ ist in Salzburg mit ihrem Konkursantrag gegen die abgespaltene FPS von Karl Schnell wegen vorgeworfener Zahlungsunfähigkeit abgeblitzt. Das Konkursgericht hat den Antrag abgewiesen.

Diese Informationen übermittelte FPS-Anwalt Peter Rosenthal am Mittwoch der Austria Presse Agentur (APA): „Im Grunde haben wir praktisch alles gezahlt, was fällig geworden ist.“

Die FPÖ könnte nun noch einen so genannten Rekurs gegen die neue Konkurrenzpartei in Salzburg erheben.

Was bisher geschah

Anwälte der FPÖ hatten am 1. Oktober beim Landesgericht Salzburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die FPS gestellt. Begründet wurde diese Vorgehensweise damit, dass die FPS ihre Geldstrafen aufgrund von Verstößen gegen einstweilige Verfügungen sowie Prozesskosten nicht bezahlt habe. Auslöser war ein Rechtsstreit um die Bezeichnung „Freiheitliche“ im ursprünglichen Partei-Namen der FPS. Die Bezeichnung war der Schnell-Gruppierung mit einer einstweiligen Verfügung des Landesgerichts Salzburg vom 30. Juli 2015 untersagt worden.

Da sich die FPS aber wiederholt nicht an diesen Beschluss gehalten habe, seien laut FPÖ vom Bezirksgericht Salzburg Geldstrafen in der Höhe von insgesamt 41.490 Euro zugunsten des Bundes, sowie fast 20.000 Euro Prozesskosten zugunsten der FPÖ verhängt worden. Die FPÖ ortete Zahlungsunfähigkeit seitens des Prozessgegners und beantragte die Eröffnung des Konkursverfahrens.

Wechselseite Vorwürfe

Im Oktober erklärte Rechtsanwalt Rosenthal, dass die FPS im Rechtsstreit mit der FPÖ offene Geldforderungen von rund 16.000 Euro beglichen habe, die aus verschiedenen Exekutionsverfahren am Bezirksgericht Salzburg fällig geworden seien. Zudem hatten auch sämtliche Landtagsabgeordnete, die seit Sommer der Schnell-Partei angehören, eine Erklärung darüber abgegeben, dass sie für allfällige Schulden persönlich haften. Zu Gute gekommen ist der FPS nun auch die vom Land Salzburg zuerkannte Parteienförderung von 188.236 Euro für dieses Jahr. Dies sei der Richterin des Konkursgerichts vom Referat für Finanzangelegenheiten des Landes Salzburg auch bestätigt worden, sagte Rechtsanwalt Rosenthal. Die Richterin sei weiters zu dem Ergebnis gekommen, dass auch bei einer Zahlungsverzögerung keine Zahlungsunfähigkeit seitens der FPS bestanden habe.

Vorgeschichte

Nachdem der ehemalige FPÖ-Landesparteiobmann Karl Schnell und weitere Abgeordnete von Parteichef Heinz-Christian Strache im Juni wegen interner Streitereien aus der FPÖ ausgeschlossen wurden, hatte Schnell die neue Partei „Die Freiheitlichen in Salzburg - Liste Dr. Karl Schnell“ (FPS) gegründet. Die FPÖ bekämpfte - mittlerweile mit Erfolg - gerichtlich die Bezeichnung „freiheitlich“ im Partei-Namen der FPS. Es folgten Unterlassungsklagen, einstweilige Verfügungen und Exekutionsverfahren. Schnell nannte seine Partei in „Freie Partei Salzburg - Liste Dr. Karl Schnell“ um. Laut Landesgericht, OLG Linz und OGH darf die Bezeichnung „freiheitlich“ nur die FPÖ führen.

Noch offen ist ein Verfahren am Landesgericht Salzburg gegen Karl Schnell persönlich im „Namensstreit“. Ein nächster Verhandlungstermin wurde im Dezember anberaumt. Der FPS-Anwalt hofft nun, die Sache im vornhinein mit der FPÖ bereinigen zu können. „Wir wollen mit der Gegenseite eine Lösung finden“, sagte Rosenthal.

Links: