FPS begleicht FPÖ-Geldforderungen

Die FPS von Karl Schnell hat im Rechtsstreit mit der FPÖ offene Forderungen von ca. 16.000 Euro beglichen. Es geht um Exekutionsverfahren beim Bezirksgericht Salzburg. Bei der FPS will man das drohende Insolvenzverfahren abwenden.

Diese Informationen stammen von Peter Rosenthal, Rechtsanwalt der FPS, der das auf Anfrage der APA mitteilte. Rosenthal ist zuversichtlich, dass nun gegen die FPS von der Justiz kein Konkursverfahren eröffnet wird.

Konkurrierende FPÖ beantragte Insolvenzverfahren

Anwälte der FPÖ hatten am 1. Oktober beim Landesgericht Salzburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die FPS gestellt, weil diese ihre Geldstrafen aufgrund von Verstößen gegen einstweilige Verfügungen sowie Prozesskosten nicht bezahlt habe. Auslöser ist ein Rechtsstreit um die Bezeichnung „Freiheitliche“ im ursprünglichen Partei-Namen der FPS. Die Bezeichnung wurde der Schnell-Gruppierung mit einer einstweiligen Verfügung des Landesgerichts Salzburg vom 30. Juli 2015 untersagt.

Hohe Geldbeträge gefordert

Da sich die FPS aber wiederholt nicht an diesen Beschluss gehalten habe, seien laut FPÖ inzwischen vom Bezirksgericht Salzburg Geldstrafen in der Höhe von insgesamt 41.490 Euro zugunsten des Bundes, sowie fast 20.000 Euro Prozesskosten zugunsten der FPÖ verhängt worden. Die FPÖ ortete Zahlungsunfähigkeit seitens des Prozessgegners und beantragte die Eröffnung des Konkursverfahrens beim Landesgericht Salzburg.

Streitereien seit Monaten

Der „Namensstreit“ ging zwar am 12. Oktober erstinstanzlich zugunsten der FPÖ aus. Weil die FPS aber den OGH mit der Causa befasst hat und dieser darüber noch nicht entschieden hat, stellte die FPS nach den einzelnen Zahlungsaufforderungen jeweils Anträge auf aufschiebende Wirkung. Allerdings wurden einige Anträge abgewiesen. „Alle Forderungen, die gegen die FPS entstanden und fällig geworden sind, wurden bezahlt. Wir haben in der Vorwoche bei einem Termin am Gericht alles dargestellt und wahrheitsgemäß ausgesagt und der Richterin alle Urkunden vorgelegt“, sagte Rosenthal zur APA.

Persönliche Haftungen aller Abgeordneten

Zudem sollen alle Landtagsabgeordneten, die der Schnell-Partei angehören, eine Erklärung abgegeben haben, dass sie für allfällige Schulden persönlich haften. Nach dem Ablauf einer „Äußerungsfrist“ am 5. November wird dann der Beschluss der Richterin ergehen, ob nun ein Konkursverfahren eröffnet wird oder nicht. „Die Exekutionsanträge der FPÖ sind meines Erachtens überwiegend unzulässig“, sagte Rosenthal: „Deshalb habe ich jetzt eine Klage gegen die FPÖ beim Bezirksgericht eingebracht.“

Neue Klage der FPS gegen FPÖ

Die Kostenforderung aus dem Prozess sei auch noch nicht fällig, weil das Urteil im Namensstreit noch nicht rechtskräftig ist, so Rosenthal. Dem erstinstanzlichen Urteil zufolge hat die beklagte Partei FPS es zu unterlassen, die Bezeichnung „Freiheitliche“ oder ähnliche Bezeichnungen als Namen oder Namensbestandteil zu verwenden. Die neue Partei von Schnell heißt nicht mehr, wie anfangs, „Die Freiheitlichen in Salzburg (FPS) Liste Dr. Karl Schnell“, sondern mittlerweile „Freie Partei Salzburg (FPS) Liste Dr. Karl Schnell“.

„Freiheitlicher Landtagsclub“ weiter zulässig

Im Übrigen habe nun das Oberlandesgericht Linz die erstinstanzliche Entscheidung des Landesgericht Salzburgs bestätigt, wonach sich die Schnell-Partei im Salzburger Landtag weiterhin als „freiheitlicher Landtagsklub“ bezeichnen dürfe, weil es sich um gewählte Mandatare handle, sagte Rosenthal. Hintergrund: Fünf der sechs FPÖ-Abgeordneten sind nach dem diesjährigen Parteiausschluss von LAbg. Klubobmann Karl Schnell durch FPÖ-Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache der FPS beigetreten. Der FPÖ ist die Bezeichnung „freiheitlicher Landtagsklub“ ein Dorn im Auge und hat deshalb einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung eingebracht. Sie ist nun aber auch beim OLG Linz abgeblitzt.

FPS-Gründungsparteitag am Samstag in Saalfelden

Kommenden Samstag geht ab 14.00 Uhr im Gasthof Schörhof in Saalfelden (Pinzgau) der Gründungsparteitag der FPS über die Bühne. Bei dem Landesparteitag werden der Landesparteiobmann und die Mitglieder des Landesparteivorstandes gewählt. Einziger Kandidat für die Obmann-Wahl ist Karl Schnell.

Links: