Land klagt Stadt wegen Finanzdeals

Das Land Salzburg klagt - wie angekündigt - die Stadt Salzburg auf Zahlung von 4,8 Mio. Euro samt Zinsen. Die Übertragung von Derivatgeschäften von der Stadt aufs Land soll so rückabgewickelt werden.

Dass die Klage des Landes nun fix ist, gab das Landesgericht am Sonntag in einer Presseaussendung bekannt. In der Klagsschrift betont das Land, dass die Stadt Salzburg Derivatgeschäfte mit mehreren Banken abgeschlossen hatte, die im September 2007 mit knapp 4,8 Mio. Euro im Minus gewesen sein sollen. Dennoch soll das Land der Stadt diese Swaps ohne Gegenleistung abgenommen haben. Grundlage dafür soll eine mündliche Vereinbarung zwischen dem damaligen Landesfinanzreferenten Othmar Raus und Bürgermeister Heinz Schaden (beide SPÖ) gewesen, heißt es in der Klage.

Deal ohne Zustimmung der Landesregierung?

Die amtierende Landesregierung steht auf dem Standpunkt, dass der frühere Finanzreferent Raus für diese Vereinbarung keine Vertretungsmacht gehabt habe, da die Zustimmung des Landtags oder zumindest der Landesregierung fehlte. Bürgermeister Schaden soll dieser „Missbrauch der Vertretungsmacht“ bekannt gewesen sein - genauso wie der Umstand, dass die Vereinbarung für das Land nachteilig war.

Diese - laut Klagsschrift - „Raus-Schaden-Vereinbarung“ sei „sittenwidrig, nichtig“ und müsse rückabgewickelt werden, verlangt nun das Land Salzburg. Die Klage wurde am 12. Oktober beim Landesgericht eingebracht, eine Zustellung wurde am Freitag verfügt.

Raus wehrt sich: Keine „Raus-Schaden-Vereinbarung“

Bürgermeister Heinz Schaden sagte dazu dem ORF auf Anfrage in seiner ersten Reaktion, dass die Stadt die Klage nun mit ihren Anwälten prüfen und dann eine Vorgangsweise festlegen müsse. Für inhaltliche Einschätzungen sei es noch zu früh, so Schaden.

Ex-Finanzreferent Othmar Raus betonte hingegen über seinen Anwalt, dass es eine „Raus-Schaden-Vereinbarung“ nie gegeben habe. In dem persönlichen Gespräch zwischen Raus und Schaden sei lediglich festgelegt worden, dass die Beamten die besten Schritte prüfen sollten. Die Form, wie es zu der Übertragung kam, sei zudem nicht rechtswidrig. Das habe Raus schon im März 2014 in einer Stellungnahme gegenüber der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft betont, so sein Anwalt.

Die Stadt hat nun vier Wochen Zeit, bei Gericht zur Klage des Landes Stellung zu nehmen.

Teilaspekt des Salzburger Finanzskandals

Diese Übertragung der Zinstausch-Geschäfte von der Stadt Salzburg auf das Land Salzburg ist ein Teilaspekt des Salzburger Finanzskandals, in dem es um insgesamt 700 hochspekulative Finanzgeschäfte geht.

Die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft sind nach wie vor nicht abgeschlossen. Insgesamt werden acht Personen beschuldigt. Eine davon ist die ehemalige Budgetreferatsleiterin des Landes, Monika Rathgeber. Gegen sie wurde vor eineinhalb Wochen Anklage wegen schweren Betruges und wegen Urkundenfälschung in zwei Teilaspekten erhoben. Ebenfalls noch anhängig ist ein Finanzstrafverfahren nach zwei Selbstanzeigen des Landes.

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