„Strafen gegen junge Kriminelle zu mild“
Die Salzburger Justiz will zu diesen Vorwürfen nicht Stellung nehmen, weist sie aber auch nicht zurück. Geldstrafen, Freisprüche, bedingte Haft: Egal, was Jugendliche auch tatsächlich - oder vermeintlich - verbrochen haben mögen, tatsächlich in Haft gehen sie so gut wie nie.
Zwei Verurteilungen für große Bande
Das jüngste und sehr öffentlichkeitswirksame Beispiel war der Prozess gegen die Pongauer Schlägerbande „La Familia“, die auch für schwere antisemitische Ausschreitungen bei einem Fußballspiel sorgte. 32 Personen saßen auf der Anklagebank. Nur zwei wanderten nach milden Richtersprüchen tatsächlich ins Gefängnis, wie Beobachter und Ermittler anmerkten. Alle anderen Bechuldigten verließen das Gericht als freie Männer.
Für Wolfgang Valenta sind solche Szenarien das falsche Signal: „Wir machen letztendlich die Erfahrung, dass sich solche Jugendlichen denken, mir kann sowieso nichts passieren."
Antwort des Gerichtspräsidenten
Der Salzburger Gerichtspräsident Hans Rathgeb sagt zur Kritik des Jugendamtes Salzburg, jeder Einzelfall sei Sache der unabhängigen Rechtsprechung. Richter seien schließlich mit gutem Grund keinen Weisungen unterworfen. Außerdem hänge das Strafmaß auch von Entscheidungen der Instanzen ab. Das sei nie nur Sache eines Richters, sondern auch der Oberlandes- und Höchstgerichte.
Nächste Lockerung schon geplant
In Kreisen der Strafverfolgungsbehörden – als bei Polizei und Staatsanwaltschaft - werden massive Bedenken des Jugendamtes übrigens durchaus geteilt. Eine Haft für Jugendliche zu erreichen, sei inzwischen fast unmöglich. Und schon sei auch die nächste Lockerung geplant: Bis 21 sollen Straftäter in Zukunft generell unter die Jugendgerichtsbarkeit fallen. Es gibt Experten, die warnen davor vehement. Andere befürworten diese Änderung.
Links:
- Türke tot: Acht junge Afghanen in Haft (salzburg.ORF.at; 28.9.2015)
- „Familia“: Milde Urteile auch für Rädelsführer (salzburg.ORF.at; 13.3.2015)