Haftstrafen im „Stolpersteine“-Prozess

Im „Stolpersteine“-Prozess gegen vier Angeklagte wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung in der Stadt Salzburg sind am Freitagabend am Landesgericht mehrere Haftstrafen verhängt worden.

Ein 21-jähriger Bursche erhielt fünf Jahre Haft, sein 22-jähriger Komplize vier, wovon ihm drei Jahre bedingt nachgesehen werden. Die 20-jährige Lebensgefährtin des 22-Jährigen erhielt sechs Monate bedingt wegen Beitragstäterschaft. Die 17-jährige, ehemalige Freundin des 21-Jährigen wurde von allen angeklagten Fakten freigesprochen. Die beiden Frauen sollen für die beiden Hauptbeschuldigten in einigen Fakten vorwiegend Schmiere gestanden haben. Bis auf die jüngste Beschuldigte haben alle Angeklagten ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Beschmierter Stolperstein in der Stadt Salzburg

ORF

In der Stadt Salzburg wurden in letzter Zeit mehrfach Stolpersteine verunstaltet

Verurteilungen noch nicht rechtskräftig

Der 22-jährige Bursche erhielt eine außerordentliche Strafmilderung „aufgrund der überwiegenden Milderungsgründe und der günstigen Täterprognose“, sagte die Vorsitzende des Geschworenengerichtes, Bettina Maxones-Kurkowski. Der Freispruch für die 17-Jährige ist bereits rechtskräftig, die drei Verurteilungen sind es noch nicht.

Ausländer- und Judenhass als Tatmotiv

Staatsanwalt Marcus Neher hat den Beschuldigten insgesamt 136 Fakten nach dem Verbotsgesetz 3g und 3f im Tatzeitraum Februar bis Ende November 2013 in der Stadt Salzburg vorgeworfen. In rund 60 Fällen wurden sogenannte Stolpersteine mit Farbe verunstaltet - es handelt sich dabei um in Boden verlegte Gedenksteine zur Erinnerung an Opfer des Nazi-Regimes. Zudem wurden Nazi-Parolen und rechtsextreme Sprüche an Gebäuden und zahlreichen anderen Flächen in Salzburg angebracht. Als Motiv nannten die beiden Burschen ihren damaligen Ausländer- und Judenhass.

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