Neumarkt: Fehler bei Bürgermeisterwahl

Bei der Bürgermeister-Stichwahl in Neumarkt am Wallersee (Flachgau) hat es einen Verstoß gegen die Gemeindewahlordnung gegeben - das hat jetzt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) festgestellt. Eine Neuwahl gibt es deshalb aber nicht.

Als Sieger bei der Stichwahl am 23. März ging Adolf Rieger (ÖVP) mit 1.340 gültigen Stimmen hervor. Die Entscheidung war knapp: Konkurrent Jan Schierl-Martinu (SPÖ) erhielt um nur 17 Stimmen weniger. Am 17. April brachte die SPÖ eine Nichtigkeitserklärung des Wahlverfahrens vom Beginn der Feststellung des Wahlergebnisses beim VfGH ein.

Adolf Rieger (ÖVP, links) und Jan Schierl (SPÖ)

ÖVP Salzburg/SPÖ Salzburg/Montage: ORF

SPÖ-Mann Jan Schierl-Martinu (rechts) musste sich am 23. März nur knapp ÖVP-Kandidat Adolf Rieger geschlagen geben

Zahlreiche Mängel bei Wahl kritisiert

In einem anonymen Schreiben habe ein Wahlhelfer der Wahlbehörde mitgeteilt, dass in einem Wahl-Sprengel ein Packerl von zehn „Schierl“-Stimmen irrtümlich beim Stoß für Rieger gelandet sei, heißt es in der Beschwerde der SPÖ vom Frühjahr. Bei richtiger Bewertung der zehn Stimmzettel hätte Schierl-Martinu mit einem Plus von drei Stimmen die Wahl gewonnen. Auf Rieger wären 1.330 Stimmen, auf Schierl-Martinu wären 1.333 Stimmen gefallen.

Zudem sei in einem Wahlsprengel ein Stimmzettel, der lose und nicht einkuvertiert in der Wahlurne gelegen sei, dem ÖVP-Kandidaten zugeordnet worden, ebenso ein ungültiger Stimmzettel, hieß es in dem Anfechtungsschreiben an den VfGH. Bei richtiger Wertung dieser Stimmzettel hätte Rieger lediglich 1.328 Stimmen erhalten. Bei der Stichwahl am 23. März hätten die von der SPÖ gestellten Mitglieder der Gemeindewahlbehörde die Nachzählung aller Sprengel durch die Gemeindewahlbehörde beantragt. Durch Mehrheitsbeschluss sei das Nachzählen aller Sprengelwahlergebnisse aber abgelehnt worden.

36 Personen hatten Zugang zu Raum mit Wahlakt

Bei der Wahlanfechtung sei auch festgestellt worden, dass alle 25 Gemeindevertreter sowie elf Amtsmitarbeiter einen Schlüssel für jenen Raum hatten, in dem die Wahlakten aufbewahrt waren: Bis zur Versiegelung des Aktes am 11. April seien damit Manipulationen möglich gewesen, argumentierten die Sozialdemokraten.

Keine Neuwahl, weil SPÖ keinen Antrag stellte

Dass der Wahlakt beinahe drei Wochen nicht ordnungsgemäß versperrt oder versiegelt aufbewahrt wurde, sei tatsächlich ein Verstoß gegen die Gemeindewahlordnungen, stellte das Höchstgericht fest. Es könne daher auch nicht dafür garantieren, dass das Wahlergebnis auch definitiv stimmt.

Eine Neuwahl wird es in Neumarkt aber dennoch nicht geben: Die Sozialdemokraten hätten in ihrer Beschwerde nämlich keinen Neuwahlantrag gestellt, entschied der VfGH. Und die Frist für einen solchen Antrag ist schon längst abgelaufen.

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