USA: Aus für Werbespruch von Red Bull

„Red Bull verleiht Flügel“ wird in Zukunft vom Salzburger Getränkekonzern Red Bull in den USA nicht mehr verwendet. Das ist neben einer Geldbuße von zehn Mio. Euro das Ergebnis eines gerichtlichen Vergleichs nach einer Täuschungsklage gegen Red Bull in den USA.

Der Salzburger Getränkekonzern Red Bull musste sich im vergangen Sommer in den USA mit einer Sammelklage wegen täuschender Werbung auseinandersetzen. In Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren sei es dann zu einer Vergleichszahlung von 13 Mio. US-Dollar (ca. zehn Mio. Euro) durch Red Bull gekommen, berichtet die amerikanische Verbraucherschutz-Website „Consumerist“.

Der „Consumerist“ verweist in seinem Bericht wiederum auf „BevNet“, einem auf die Getränkeindustrie spezialisierten Medienunternehmen. Demnach wurde der Vergleich bereits Ende Juli diesen Jahres beim Bundesgerichtshof New York vereinbart.

E-Mail: „Kein Fehlverhalten“

In einem E-Mail-Statement des Getränkeherstellers an „BevNet“ hieß es, dass sich Red Bull zwar zur Beilegung des Rechtsstreits entschlossen habe. Das Unternehmen betonte gleichzeitig, dass man sowohl bei den Werbemaßnahmen, wie auch bei der Produktkennzeichnung stets sorgfältig und wahrheitsgetreu gewesen sei. Jedes rechtliche Fehlverhalten und Verantwortlichkeit wies man von sich.

Vorwürfe der Täuschung

In der Anklage war unter anderem davon die Rede, dass Red Bull seine Kunden mit dem Slogan „Red Bull verleiht Flügel“ täusche und eine erhöhte Leistung, Konzentration und Reaktion versprechen würde.

Stellungnahme von Red Bull

Am Mittwochnachmittag gab der Getränkekonzern Red Bull der APA gegenüber dazu eine knappe Stellungnahme ab: „Red Bull ist einen Vergleich eingegangen, um einen potenziell langen als auch teuren Prozess in den USA zu vermeiden. Der Red Bull Marketingansatz war immer humorvoll, wahrheitsgemäß und korrekt.“

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