180 Graffiti: Prozess mit einer Verurteilung beendet

Der Prozess wegen 180 Graffiti an öffentlichen und Privathäusern, Kirchen, Lärmschutzwänden oder Zügen hat Dienstagabend mit einer Verurteilung geendet: vier Monate auf Bewährung für einen 19-Jährigen. Die vier anderen Angeklagten leisten gemeinnützige Arbeit.

Die Staatsanwaltschaft ging von 180 Graffiti mit einem Gesamtschaden von rund 150.000 Euro aus. Die Beschuldigten sollen von Ende 2010 bis Sommer 2013 Fassaden von öffentlichen und privaten Gebäuden, Kirchen, Lärmschutzwände, Trafohäuschen, Automaten, Züge und Busse besprüht haben. Sie verübten die Sachbeschädigungen der Staatsanwaltschaft zufolge vorwiegend in der Stadt Salzburg, nahmen aber auch Bahnhöfe in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich und Freilassing in Bayern ins Visier. Um die Täter ausfindig zu machen, bildete die Salzburger Polizei die „Soko Graffiti“.

In vielen Anklagenpunkten kein Nachweis möglich

Die Burschen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren stammen großteils aus der Stadt Salzburg. Sie waren hauptsächlich während der Nacht mit ihren Sprühdosen und Lackstiften unterwegs. Der Hauptangeklagte soll allein einen Schaden von rund 68.000 Euro verursacht haben. Verteidiger in dem Prozess betonten allerdings, dass ihre Mandanten weit weniger Graffiti zu verantworten hätten als in der Anklage aufgelistet wurde. Auch der Schaden sei viel geringer gewesen.

Bei dem Prozess gelang bei der Mehrzahl der angeklagten Fakten kein Schuldnachweis. Die bedingte Haftstrafe, die Jugendrichterin Daniela Segmüller gegen den 19-jährigen Hauptbeschuldigten verhängt hatte, ist bereits rechtskräftig. Der 18-Jährige hat laut dem Urteil einen Schaden von 20.000 Euro angerichtet. Auch die Diversionen sind bereits rechtskräftig. Drei Burschen müssen eine gemeinnützige Leistung erbringen. Der jüngste Angeklagte hat im Rahmen der Diversion eine Probezeit von einem Jahr erhalten. Falls er in dieser Zeit nicht straffällig wird, wird das Verfahren gegen ihn eingestellt.

Ursprünglich sieben Angeklagte

Ursprünglich waren sieben Jugendliche angeklagt. Ein Beschuldigter hat bereits eine Diversion in Form einer gemeinnützigen Leistung erhalten. Gegen einen weiteren Angeklagten war das Verfahren ausgeschieden worden.