Geburtstagsfotos mit Bürgermeistern legalisiert
Ein Fest für alle Hochzeitsjubilare in Gold und Silber, abgebildet in der Gemeindezeitung von Kopfing im Innviertel (OÖ) brachte den dortigen Bürgermeister Otto Straßl (ÖVP) vor die Datenschutzkommission und alle andern Bürgermeister in Verlegenheit. Fotos von Jubilaren dürfen nämlich laut Gesetz nicht ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden - mehr dazu in Anzeige nach Fest für Jubelpaare (ooe.ORF.at; 13.9.2012).
Stadt Salzburg/Inge Kuderer
„Wichtig, dass das auf gesetzlicher Basis steht“
Um auf Nummer sicher zu gehen, ergänzt das Land Salzburg jetzt die Gemeindeordnung um einen eigenen Unterparagraphen: In dem steht erstmals ausdrücklich, dass sich Bürgermeister mit Jubilaren fotografieren lassen dürfen, vorausgesetzt diese stimmen zu. Günter Mitterer (ÖVP), Bürgermeister von St. Johann im Pongau und Präsident des Salzburger Gemeindeverbandes, ist erleichtert: „Damit wir da nicht datenschutzrechtliche Probleme bekommen, ist es wichtig, dass das auf einer gesetzlichen Basis steht. Ich kann aus meiner langjährigen Erfahrung sagen, dass es für die Betroffenen eine sehr große Freude ist, wenn der Bürgermeister vorbeischaut.“
Zum Zweck der Gratulation darf der Bürgermeister künftig außerdem ausdrücklich die Daten aus dem Melderegister verwenden.