Leitungsgegner beschweren sich bei EU
Konkret berufen sich die Gegner der geplanten Starkstromleitung auf ein EU- Energie-Gesetz, das Österreich ihrer Meinung nach seit Jahren ignoriert. Seit 2004 müsste in Österreich vor jeder Umweltverträglichkeits-Prüfung (UVP) eine so genannte Strategische Umweltprüfung durchgeführt werden. Das schreibt die EU vor. Diese Strategische Umweltprüfung soll dafür sorgen, dass heikle Projekte transparenter ablaufen. Bei Verkehrs- oder Raumplanungsprojekten ist die Prüfung auch schon üblich.
Gerald Lehner
„Prüfung in Österreich nicht gesetzlich verankert“
Nur bei Energieprojekten habe Österreich es verabsäumt, eine solche Prüfung gesetzlich zu verankern, argumentieren die Leitungsgegner im Flachgau. Genau das kreiden sie jetzt in einem Beschwerdebrief an die EU Kommission an, schildert der Koppler Bürgermeister Rupert Reischl (ÖVP). „Die europäische Kommission soll bei der Republik Österreich nachfragen, warum das ausgerechnet im wichtigen Bereich der Energie nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt wurde. Das könnte unter Umständen sogar bedeuten, dass das Projekt zurück an den Start muss.“
Er gehe davon aus, dass sich die EU Kommission in weiterer Folge direkt an das Umweltministerium in Wien wendet und Antworten einfordert. Wie lang das dauert, könne er aber nicht abschätzen, ergänzt Reischl.
Links:
- Genehmigung über Ersatzleistung möglich (salzburg.ORF.at; 14.5.14)
- 380 kV: Anrainer-Klage abgewiesen (salzburg.ORF.at; 8.4.14)
- 380 kV-Verfahren: Gegner wollen Neustart (salzburg.ORF.at; 28.2.14)