Genehmigung über Ersatzleistung möglich

Eine neue Starkstrom-Freileitung ist aus Sicht der Naturschutzbehörde des Landes nicht genehmigungsfähig - und zwar wegen Beeinträchtigung des Nocksteins und acht weiterer Landschaftsabschnitte. Über Ersatzleistungen wäre eine Genehmigung allerdings dennoch möglich.

Das geht aus einem Brief des Abteilungsleiters hervor. Aus fachlicher Sicht kann die Naturschutzbehörde den Leitungsbau beim Nockstein und zahlreichen weiteren Landschaftskammern nicht genehmigen. Im Gesetz ist jedoch die Interesssensabwägung verankert: Über sogenannte Ersatzleistungen kann die Behörde letzlich dennoch grünes Licht für die Salzburg-Leitung geben. Die UVP-Behörde hat dem Verbund auch gleich einen Vorschlag für eine Ersatzleistung unterbreitet. Der Stromkonzern solle die Planungskosten für die Sanierung der Weitwörther Au übernehmen.

Naturschutzbund läuft dagegen Sturm

Naturschutzbund-Präsident Hans Kutil spricht von einem Kuhandel zwischen Land und Verbund-Konzern. „Faktum ist, dass Frau Doktor Hofbauer bei einer Kanzlei, die die APG rechtlich vertritt, angefragt hat, ob die APG bereit wäre, die Plaungskosten zu tragen. Für den Naturschutzbund kommt das aber keinesfalls in Frage, denn es ist eine Zumutung für alle Anrainer entlang der Trasse, die sich ja durch 40 Gemeinden erstreckt, wenn punktuell in der Weitwörther Au eine Ersatzmaßnahme gesetzt werden soll und gleichzeitig durch die 380-kV-Leitung das ganze Land verschandelt wird“, kritisiert Kutil.

Mündliche Verhandlung beginnt am 2. Juni

Im Salzburger Messezentrum beginnt am 2. Juni die mündliche Verhandlung zum Umweltprüfungsverfahren. Bei dieser Verhandlung geht es auch um die Ersatzleistungen. Von sich aus angeboten hat die Verbund-Tochterfirma APG eine Renaturierung des Ursprunger Moores sowie den Abbau von Teilen einer 220 KV-Leitung.

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