Rechtsstreit um Ehrungen von Betagten

Ein kurioser Rechtsstreit um den Datenschutz beschäftigt derzeit Gemeinden. Die Datenschutzkommission hat beanstandet, dass Ehrungen von hochbetagten Menschen gegen den Datenschutz verstoßen.

Konkret dürfte ein Bürgermeister nicht im Melderegister nachsehen, welche Bürger einen runden Geburtstag feiern. Einige aufgebrachte Steirer, die nicht geehrt werden wollten, haben die Angelegenheit ins Rollen gebracht.

Melderegister darf nicht herangezogen werden

Zum 90. oder 100. Geburtstag bekommen viele Menschen einen Blumenstrauß vom Bürgermeister höchstpersönlich überreicht. Solange alle damit zufrieden sind, ist es kein Thema, woher der Bürgermeister das Geburtsdatum kennt. Aus dem Melderegister darf er es aber nicht haben. Dort dürfen nur Daten abgefragt werden, die im öffentlichen Interesse sind. Das ist zumindest die Rechtsmeinung der Datenschutzkommission. Sie wurde aktiv, weil sich ein paar Steirer von Ehrungen belästigt fühlten.

Eigenes Ehrungsgesetz in einigen Bundesländern

Um den Brauch rechtlich einwandfrei weiterführen zu können, haben einige Bundesländer ein eigenes Ehrungsgesetz beschlossen. In der Stadt Salzburg geht man einen anderen Weg. Bürgmeister Heinz Schaden greift auf die Daten aus der Wählervidenz zu, die allen Parteien zur Verfügung steht. Es habe sich noch nie jemand über eine Ehrung beschwert, sagt Schaden. Im Gegenteil - die Leute würden sich freuen. Experten wie der Internetrechtexperte Dietmar Jahnel von der Uni Salzburg ordnen den Rechtstreit um die Ehrung Hochbetagter in die Rubrik " kuriose Blüten des Datenschutzes" ein.