Gericht dämpft Zweitwohnungsmarkt

Nach dem jüngsten Höchstgerichtsurteil wonach Zweitwohnungen nicht an Touristen vermietet werden dürfen, atmet man besonders in Zell am See (Pinzgau) auf. Immobilien sind hier bei zahlungskräftiger Klientel aus dem In- und Ausland heiß begehrt.

Gegen steigende Wohnkosten für Einheimische - die Schattenseite des Zweitwohnungsmarktes - versucht das Land seit Jahrzehnten gesetzlich vorzugehen. Mit der Entscheidung der Höchstrichter ist das landesgesetzliche Verbot nun quasi wasserdicht. Der Anlassfall war ein Niederländischer Wohnungskäüfer in Wagrain (Pongau). Er hatte sein Appartement gekauft, um es an Gäste weiterzuvermieten und bezahlte auch ordnungsgemäß Kurtaxe.

Der Makler hatte ihm das im Angebot als legal bescheinigt. Gegen die Strafe wegen illegaler Vermietung zog der Niederländer anschließend bis vor das Höchstgericht und das befand nun, das Vermietungsverbot bestehe zu Recht und verstoße weder gegen die EU-Niederlassungsfreiheit noch gegen die Kapitalverkehrsfreiheit.

Bürgermeistern und Landesjuristen jubeln

„Es wird Auswirkungen auf das ganze Land aber vor allem auf Tourismusgemeinden haben. Dort sind die Baugrundpreise und die Wohnungspreise ganz besonders stark gestiegen und es haben die Einheimischen kaum mehr Möglichkeiten, sich Wohnungen leisten zu können und wir glauben, dass dadurch wieder mehr Hauptwohnsitzwohnungen in den Tourismusgemeinden entstehen können“, sagt der Leiter der Raumordnungsabteilung beim Land, Friedrich Mair.

Zell am See: Entschieden gegen Vermieter vorgehen

Besonders erleichtert ist man in Zell am See. Die Stadtgemeinde verdächtigt zig Eigentümer attraktiver Zentrumswohnungen der illegalen touristischen Vermietung. Das Höchstgericht gebe nun Rückdeckung, sagen die Stadtväter. „Damit können wir konkreten Anlassfällen nachgehen, das machen wir auch derzeit in einigen Neubauten, die als Wohnhäuser deklariert sind. Wir haben grad einen Fall, da sind 13 Wohnungen touristisch genutzt. Die zahlen auch ihre Abgaben, sind aber zweckentfremdet“, sagt Bürgermeister Peter Padourek (ÖVP).

Anwalt will Europäischen Gerichtshof einschalten

Anwälte und Immobilienmakler die sich darauf spezialisiert haben, Schlupflöcher auf dem Weg zur legalen Zweitwohnung ausfindig zu machen, sehen den jüngsten Entscheid naturgemäß als Rückschlag. „Ich gehe davon aus, dass man im Pongau, Pinzgau einige hundert Wohnungen hat, die davon betroffen sind. Bundeslandmäßig sogar jenseits der tausend Wohnungen - wenn man sich die Stadt Salzburg zur Festspielzeit vorstellt, gibt es sicher eine Reihe von Eigentümern, die ihre Wohnungen kurzfristig an Festspielgäste vermieten. Das wäre aufgrund dieser Entscheidung unzulässig“, sagt der Saalfeldener Rechtsanwalt Siegfried Kainz. Die Durchsetzung sei nicht klar geregelt und erfordere viel zu viel Bürokratie, lauten seine Einwände, er überlegt nun vor den Europäischen Gerichtshof zu ziehen.