Osterfestspiele: Prozess wird 2014 fortgesetzt

Der Prozess um den Osterfestspiel-Skandal wird im Jahr 2013 nicht mehr beendet. Das hat am Freitag der Präsident des Salzburger Landesgerichtes, Hans Rathgeb jetzt bestätigt. Ursprünglich sollte das Verfahren im Dezember mit einem Urteil abgeschlossen werden.

Nun steht jedoch fest: Nach mehr als einem Dutzend Verhandlungstagen im Strafprozess um die Salzburger Osterfestspiel-Affäre wegen mutmaßlicher Malversationen in Millionenhöhe steht nun fest: Der Prozess wird auch im Jahr 2014 fortgesetzt.

Der erstangeklagte, ehemalige Technische Direktor der Salzburger Festspiele, der 53-jährige Klaus K., befindet sich nach wie vor in psychotherapeutischer Behandlung in der Salzburger Christian Doppler Klinik. Er war zu Prozessbeginn im September aufgrund psychischer Probleme vorläufig vom Verfahren ausgeschieden worden, obwohl ihm eine Gutachterin Verhandlungsfähigkeit attestiert hatte.

Angeklagter weiter nicht verhandlungsfähig

K. ist von der psychiatrischen Sachverständigen Gabriele Wörgötter mittlerweile erneut begutachtet worden. Ergebnis: Eine relevante Änderung des Gesundheitszustandes des Erstangeklagten seit der ersten Untersuchung am 8. September 2013 sei nicht eingetreten, zitierte der Gerichtspräsident aus der Expertise: „Nach wie vor ist daher die Verhandlungsfähigkeit des Erstangeklagten gegeben“, erläutert Rathgeb.

Die Sachverständige habe aber eine therapeutische Maßnahme empfohlen, so dass K. für sich selbst erkenne, weiterzuverhandeln. „Die Therapie wird bereits gemacht“, sagte Rathgeb. Nun wartet das Gericht ab, bis diese Therapie abgeschlossen ist - was aber nicht mehr vor Ende dieses Jahres sein wird. Im Frühjahr 2014 soll der Erstangeklagte wieder in die Verhandlung einbezogen werden.

Fortsetzung des Prozesses demnächst

Nächste und übernächste Woche wird noch ohne K. weiterprozessiert. Am 9. Dezember soll es dann noch eine weitere Verhandlung geben. Geplant ist die Einvernahme von zwei Zeugen, die wegen einer Erkrankung bisher nicht aussagen konnten.

Der Strafprozess am Landesgericht Salzburg in der Causa „Osterfestspiel-Affäre“ startete am 10. September 2013 und damit fast vier Jahre nach Bekanntwerden des Skandals. Die Staatsanwaltschaft ortete einen durch Malversationen hervorgerufenen Gesamtschaden von rund zwei Millionen Euro.

Angeklagt wurden drei Personen: Klaus K. wegen Untreue und schweren gewerbsmäßigen Betruges sowie der ehemalige Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael Dewitte (46) wegen Untreue und ein für zwei Zulieferfirmen verantwortlicher Medienkaufmann (56) wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges. Der Kaufmann hat seine Schuld eingestanden. Dewitte beteuerte seine Unschuld.