Osterfestspiel-Prozess: Rabl entlastet Dewitte

Am sechsten Verhandlungstag im Strafprozess um die Osterfestspiel-Affäre ist Montag die Präsidentin der Salzburger Festspiele, Helga Rabl-Stadler, als Zeugin befragt worden. Sie entlastete den früheren Geschäftsführer Michael Dewitte eher.

Die Salzburger Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler

ORF

Rabl-Stadler

Erstes Thema war das im Jahr 2004 in Salzburg geplante, wegen Geldmangels aber geplatzte „European Art Forum“ (EAF).

Der angeklagte Ex-Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael Dewitte (46), hat sich laut Staatsanwaltschaft rechtsgrundlos ein 35.000 Euro hohes Gehalt von Jänner bis Juli 2013 gewährt. Die Zeugenaussage der Festspielpräsidentin war für Dewitte eher entlastend als belastend. Dewitte war als Geschäftsführer des EAF vorgesehen. Dieses intellektuelle, internationale Gremium sollte einen Mehrwert für die Festspiele bringen.

Honorar für Vorbereitungszeit?

Dewitte hätte die europäische Komponente einbringen sollen und er habe auch zugesagt, Sponsoren zu suchen, erläuterte die Festspielpräsidentin. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Daniela Meniuk-Prossinger wollte wissen, ob mit ihm bereits für die Vorbereitungszeit ein Honorar vereinbart wurde, wie Dewitte stets beteuert hatte.

Mehrmaliges Nachfragen der Richterin

Zuerst erklärte Rabl-Stadler, sie könne sich nicht erinnern. Nach mehrmaligem Nachfragen der Richterin und dem Vorhalt früherer, nicht ganz gleichlautender Aussagen sagte die Zeugin: Sie wisse nicht, welche finanzielle Absprachen mit Dewitte und dem wissenschaftlichen Leiter des EAF, Michael Fischer, getroffen worden seien. Sie sei damals allerdings der Meinung gewesen, dass die beiden auch in der Vorbereitungszeit bezahlt werden sollten.

Es habe eine Übereinstimmung darüber gegeben, dass Dewitte als Generalsekretär des EAF ein Gehalt bekomme, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem klar sei, dass das Forum stattfindet, erklärte Rabl-Stadler. Sie selbst habe sich mit Dewitte allerdings nicht über die Gehaltsfrage unterhalten.

Rabl-Stadler betont Ehrenamtlichkeit

Zur Abwicklung des EAF wurde ein Verein angemeldet. Als Gründer waren die Festspielpräsidentin und Dewitte bei der Behörde eingetragen. Rabl-Stadler saß auch im Kuratorium der Osterfestspiele. Sie hat sich eigenen Angaben zufolge ehrenamtlich für das Zustandekommen des EAF eingesetzt. Es sollte über Subventionen von Stadt, Land und der EU sowie aus Sponsorengelder finanziert werden. Im Sommer 2013 habe sich herausgesellt, dass die finanziellen Mittel für das Forum fehlten, sagte die Festspielpräsidentin.

Dewitte hatte bei dem Prozess eine Honorarvereinbarung für die Vorbereitung des EAF anhand eines Schreibens des damaligen Leiters der Präsidialabteilung des Amtes der Salzburger Landesregierung vom 5. September 2002 untermauert. Welche Funktion dieser Hofrat beim Zustandekommen des EAF eingenommen habe, fragte die Richterin. Er sei ein Mitdenker gewesen, sagte Rabl-Stadler. Sie bestätigte, dass sie ein E-Mail an Dewitte geschrieben habe, in dem sie ihn darauf hinwies, den Hofrat „unbedingt einzubeziehen, last but not least sitzt er am Geldhahn des Landes“.

„Keine Provision für Gewinnung von Sponsoren“

Noch einmal wurde Montag das Schreiben des Hofrates von September 2002 an Dewitte beleuchtet. Darin war eine Tantieme von fünf Prozent aus den Sponsoreinnahmen der Osterfestspiele für den damaligen Osterfestspiel-Geschäftsführer Dewitte zur Sprache gekommen. Ihr sei dies damals nicht mitgeteilt worden, erklärte die Festspielpräsidentin. Sie persönlich bekomme keine Provision für die Gewinnung von Sponsoren. Provisionsvereinbarungen von fünf bis 20 Prozent seien in der Branche aber nicht unüblich, so Rabl-Stadler.

Die Einvernahme von Dewitte ist heute am Vormittag abgeschlossen worden. Im Zentrum der Befragung stand, warum er dem ehemaligen Technischen Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus K. (53), Honorare in Höhe von 640.000 Euro für angebliche Beratungs-und Planungsleistungen für Osterfestspiel-Produktionen überwiesen habe, obwohl die Kosten für K. ohnehin in einem Kooperationsvertrag zwischen den Salzburger Festspielen und den Osterfestspielen abgegolten waren. Es habe sich um zusätzliche Leistungen von K. gehandelt, die nicht in dem Kooperationsvertrag inkludiert gewesen seien, rechtfertigte sich Dewitte.

Was bisher geschah

Knapp vier Jahre nach Auffliegen der Salzburger Osterfestspiel-Affäre startete am 10. September 2013 der Strafprozess am Landesgericht Salzburg. Die Staatsanwaltschaft ortete einen durch Malversationen hervorgerufenen Gesamtschaden von zwei Mio. Euro.

Angeklagt wurden drei Personen: Klaus K. wegen Untreue und schweren gewerbsmäßigen Betruges, Dewitte wegen Untreue. Einem für zwei Zulieferfirmen verantwortlichen Medienkaufmann (56) wird schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen, er hat seine Schuld eingestanden. K. befindet sich derzeit in stationärer Behandlung und gilt als schwer erkrankt. Das Verfahren gegen ihn wurde vorläufig ausgeschieden. Ein neuerliches Gutachten soll feststellen, ab wann er verhandlungsfähig ist.