Keine Ablehnung gegen „Wohnungssteuer“

Die Salzburger Immobilien-Branche reagiert überraschenderweise keineswegs ablehnend auf die Forderung, leerstehende Wohnungen zu besteuern. Dies hatte zuletzt der Grüne Soziallandesrat Heinrich Schellhorn vorgeschlagen.

Seit Ende letzten Jahres haben die Gemeinden die Möglichkeit illegale Zweitwohnungen zu kontrollieren. Sie können per Gesetz die Daten der Salzburg AG zum Stromverbrauch anfordern oder dürfen sich Zugang zur Wohnung verschaffen. Das werde aber rechtlich nicht halten, vermutet der Saalfeldner Rechtsanwalt Siegfried Kainz, ausgewiesener Experte in Sachen Zweitwohnungen.

Heinrich Schellhorn denkt an eine Steuer für leerstehende Wohnungen - mehr dazu in Steuer auf leerstehende Wohnungen überlegt.

„Zweckgebundene Abgabe bei Neuerwerb“

Für den Juristen sei eine Abgabe klüger: „Nämlich dahingehend, dass man sagt: beim Neuerwerb von Immobilien ist ein gewisser Prozentsatz des Kaufpreises an sogenannter Infrastruktur- oder Zweitwohnungsabgabe zweckgebunden an die Gemeinde zu zahlen. Die Gemeinde hat diese Abgabe dann auch zweckgebunden für die einheimische Bevölkerung zu verwenden. Dann wäre das ganze von vornherein transparent und man könnte sich auch diese ganzen Überwachungsparagraphen sparen“, schlägt Kain vor.

Derzeit wird die Zahl der leerstehenden Wohnungen allein in der Landeshauptstadt auf 6.000 geschätzt.

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