Finanzhilfe für Hochwasseropfer
Hochwasser- oder Murenopfer sollen möglichst rasch die Schäden an das Land melden. Das empfiehlt der zuständige Landesrat Sepp Eisl (ÖVP). Antragsformulare liegen jeweils bei den Gemeindeämtern auf. Die Anträge werden dann von der Gemeinde an das Land weitergeleitet. Anspruch auf finanzielle Unterstützung haben Betroffene für Schäden, die mindestens 1.000 Euro betragen und die von der jeweiligen Versicherung nicht bezahlt werden. Für Schäden an Zweitwohnsitzen gibt es keinen Anspruch.
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Ganz entscheidend ist, dass der jeweilige Schaden an Gebäuden oder Einrichtungen möglichst umfassend dokumentiert wird, beispielsweise durch Fotos. Wer wie viel Geld aus dem Katastrophenfonds erhält, das entscheidet dann die zuständige Kommission beim Land. In der Vergangenheit wurden durchschnittlich 30 Prozent der gemeldeten Schadenssumme durch Geld aus dem Katastrophenfonds abgedeckt, sagt Landesrat Eisl.
ORF-Aktion: „Hochwasserhilfe sofort“
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Auch der ORF hat am Montag in Sondersendungen die Aktion „Hochwasserhilfe sofort“ gestartet und ersucht um Spenden. Das Geld soll jenen Opfern zugutekommen, die besonders schwer getroffen wurden - beispielsweise Familien mit Kindern oder auch alten Menschen. Alle Informationen zur Aktion „ORF-Hochwasserhilfe sofort“ sind auf Orf.at und im Teletext auf Seite 144 abrufbar.
Links:
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