Landtag beschließt Spekulationsverbot

Im Landtagsausschuss haben Mittwoch alle Fraktionen ein Spekulationsverbot einstimmig beschlossen. Es wird auch in die Landesverfassung geschrieben. Zudem wird gesetzlich fixiert, dass Zinswetten künftig verboten sind.

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APA/Barbara Gindl

Plenarsaal des Salzburger Landtages

Ebenfalls fixiert wurde Mittwoch vom Landtag auch der Umstieg von der „Kameralistik“ auf eine „Doppelte Buchführung“ bis zum 1. Jänner 2018. Formal müssen diese Beschlüsse noch vom Landtags-Plenum abgesegnet werden, das ist für 24. April vorgesehen.

Beschränkungen

Das Gesetz sieht vor, dass Finanzgeschäfte nur unter besonderen Bedingungen abgeschlossen werden dürfen. Zentrale Bedeutung kommt dabei einer „Positiv-Liste“ zu, die Finanzgeschäfte enthält, die von Landesregierung und Landtag als risikoavers beurteilt werden und daher vom Land, von den Gemeinden und anderen Rechtsträgern des öffentlichen Bereiches künftig auch abgeschlossen werden dürfen. Finanzgeschäfte, die nicht in dieser Liste enthalten sind, dürfen nicht mehr abgeschlossen werden.

„Allmacht“ der Regierung?

Der Landtag hat in der Sache auch die Landesregierung „entmachtet“: Auf Antrag der Grünen wurde nämlich beschlossen, dass die Richtlinien (die praktisch die Grundlage für die Finanzgeschäfte bilden) und die „Positiv-Liste“ nicht von der Landesregierung wie ursprünglich geplant im Alleingang beschlossen werden können, sondern einer Zustimmung des Landtages bedürfen.

Das Landes-Parlament bekommt künftig außerdem detaillierte Berichte über alle Rechtsgeschäfte übermittelt, welche die verschiedenen Rechtsträger des Landes tätigen. Diese Berichte würden „keine nichtssagenden Auflistungen enthalten, sondern alle notwendigen Zusatzinformationen – wie etwa Nominale und Marktwert -, die der Landtag benötigt, um sich ein aussagekräftiges Bild zu machen“, so der Grüne Fraktionssprecher Cyriak Schwaighofer.

Burgstaller will regelmäßige Berichte

LH Gabi Burgstaller (SPÖ) kündigte in der Generaldebatte an, dass es bei der Abwicklung von Finanzgeschäften künftig zu einer strengen Trennung zwischen Front- und Backoffice komme und regelmäßig Bericht erstattet werden müsse.

Finanz-Landesrat Georg Maltschnig (SPÖ) sagte, er habe mehrfach betont, „dass risikoreiche Finanz- und Spekulationsgeschäfte in einem öffentlichen Haushalt grundsätzlich nichts verloren haben“. Mit dem Gesetz sei klargestellt, „dass in Salzburg für solche Geschäfte kein Platz ist“.

Stöckl: Spekulationen müssen tabu sein

Die ÖVP sprach von einem ersten Schritt, „weitere, wie beispielsweise der massive Ausbau der Kontrolle, sowohl intern als auch durch den Landtag, aber auch eine völlige Neuorganisation des Finanzressorts haben zu folgen. Auch muss dem Landtag eine viel stärkere Rolle bei der Festlegung der Grundsätze und der Rahmenbedingungen der Finanzgeschäfte eingeräumt werden. Spekulationsgeschäfte mit Steuergeldern müssen ‚tabu‘ sein“, so ÖVP-Abgeordneter Christian Stöckl.

„Der Finanzskandal hat schonungslos die Fehlleistungen der Landesregierung offengelegt", sagte Schwaighofer. "Im Gegenzug konnte sich jedoch der Landtag in dieser Causa als konstruktive Kraft darstellen. Dass die Regierung beim Spekulationsverbot einen Entwurf vorlegt, der den Landtag schon wieder ignoriert, zeigt, dass die Spitzen von SPÖ und ÖVP ihre eigenen Bekenntnisse zur Veränderung noch nicht wirklich verinnerlicht haben“, so Schwaighofer.

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