Vergewaltiger darf Fußfessel bald ablegen

Ein Salzburger Vergewaltiger darf seine Fußfessel bald wieder ablegen - das hat das Landesgericht Salzburg beschlossen. Er muss nur zwei Drittel seiner sechsmonatigen Strafe im Hausarrest mit Fußfessel ableisten.

Die übrigen zwei Monaten Arrest mit Fußfessel werden in eine Bewährungsstrafe umgewandelt. Der Beschluss der bedingten Entlassung sei noch nicht rechtskräftig, betonte eine Gerichtssprecherin.

Österreichweit heftige Diskussionen

Der Mann musste für die mehrfache Vergewaltigung einer damals 15-Jährigen keinen Tag ins Gefängnis. Der Mann war zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Dass er statt der sechs Monate bedingter Haft eine Fußfessel genehmigt bekam, hatte österreichweit heftige Diskussionen ausgelöst.

Das Opfer hatte beklagt, dass wegen solch einer milden Strafe vergewaltigte Frauen weniger bereit sein würden, die Tat anzuzeigen. Seit 1. Jänner 2013 können Sexualstraftäter nicht mehr ihre gesamte Strafe mit Fußfessel abbüßen. Die Hälfte muss nunmehr hinter Gittern abgesessen werden, mindestens drei Monate.

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