Fußfessel für Vergewaltiger - Opfer enttäuscht
Die 22-Jährige war im Alter von 15 und 16 Jahren mehrmals von dem ehemaligen Hundeausbildner vergewaltigt worden. Im vergangenen August wurde dieser rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt - sechs Monate davon unbedingt. Dafür muss er nun aber nicht in Haft, sondern bekommt eine Fußfessel. Diese Art der Strafe sei völlig rechtskonform, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) am Mittwoch - mehr dazu in: VwGH: Keine Haft für Vergewaltiger.
Vergewaltiger verfolge Opfer heute noch
Das Salzburger Opfer kritisiert vor allem den Verein Neustart, der in seiner Stellungnahme angab, dass keine missbräuchliche Verwendung der Fußfessel zu erwarten sei. Sie habe Neustart darüber informiert, dass sie von ihrem Vergewaltiger noch heute verfolgt werde - worauf sie lediglich zur Antwort bekommen habe, dass es verständlich sei, dass der 51-Jährige für sie ein unsympathischer Mensch sei.
Außerdem habe der Verein nur geprüft, ob der Mann inzwischen nochmals verurteilt worden sei - nicht aber, ob zwischenzeitlich gegen ihn ermittelt, das Verfahren aber eingestellt worden sei oder immer noch ermittelt werde. „Die Begutachtung war fehlerhaft, weil man auf die Risikofaktoren nicht eingegangen ist“, so die junge Frau.
Verärgert über „Signal an andere Opfer“
Verärgert zeigte sie sich auch über das „Signal, das damit auch an andere Opfer ausgeht“. Und auch die Aussage, dass der 51-Jährige seit seiner Verurteilung nicht mehr straffällig geworden sei, sei zu hinterfragen, wenn man wisse, wie lange es dauere, bis Opfer sprechen. In ihrem Fall selbst hoffe sie, dass Neustart „seine Fehler“ noch erkennt und es dann noch eine Möglichkeit zur Korrektur der nunmehrigen Entscheidung kommt.
Links:
- Vorerst keine Fußfessel für Sexualstraftäter (salzburg.ORF.at; 27.8.2012)
- Fußfessel für Vergewaltiger: Karl will Prüfung (salzburg.ORF.at; 24.8.2012)
- Vergewaltiger muss nicht in Haft (salzburg.ORF.at; 21.8.2012)