Klage gegen Entlassung: Erster Prozesstag

Stefan B. fristlos entlassener früherer kaufmännischer Direktor des Landestheaters, hat gegen diese Entlassung geklagt. Das Land wirft dem ehemaligen Spitzenmanager unter anderem vor, Mitarbeiterinnen sexuell belästigt zu haben. Am Dienstag hat der Prozess begonnen.

B. sieht sich schuldlos und will seinen Job wiederhaben. Bis vor sechs Wochen waren sie Kollegen in der Führungsetage des Salzburger Landestheaters: Stefan B. war für’s Geld zuständig, Carl Philipp von Maldeghem für’s Künstlerische. Vor Verhandlungsbeginn haben die beiden am Dienstag durchaus freundlich miteinander verkehrt, spätestens im Gerichtssaal waren die Fronten dann aber klar.

Vorwurf der Belästigung von Mitarbeiterinnen

B. sitzt auf der Klägerseite, Maldeghem auf Seiten des Beklagten, des Landes Salzburg. Sexuelle Belästigung von Mitarbeiterinnen wird B. vorgeworfen, dazu ein Pflicht- und Vertragswidriges Verhalten und die Verletzung der Sittlichkeit. Eine schriftliche Begründung für seinen Hinauswurf habe er bis heute nicht, sagt B. Konkret geht es auch um Sms, die B. an Mitarbeiterinnen verschickt haben soll. B.´s Anwalt Christian Mahringer zeigt sich fest entschlossen, gegen die Entlassung zu kämpfen.

Anwalt: „Bewusst gestreute, falsche Behauptungen“

„Für uns ergibt sich nach wie vor das Bild, dass mein Mandant mit Behauptungen konfrontiert ist, die breit getreten werden. Damit wird offensichtlich das Ziel verfolgt, ihn öffentlich zu verleumden oder irgendwelche Fehlleistungen darzulegen, die schlicht und einfach nicht existieren. Mein Mandant besteht weiterhin auf Wiedereinstellung und dafür werden wir weiterhin kämpfen“, sagt Mahringer.

Von Maldeghem: „Rechne nicht mehr mit Rückkehr“

Im Landestheater haben in diesen Tagen die Proben für die nächste Spielzeit begonnen, man rechnet dort nicht mehr mit einer Rückkehr des entlassenen kaufmännischen Direktor. „Wenn man sich die Fakten ansieht und die bisherigen Entscheidungen des Gerichtes ansieht, dann ist eine Rückkehr nicht sehr wahrscheinlich.“

Ende November wird weiter verhandelt

Ende November wird am Arbeitsgericht weiter verhandelt. Dann will das Land mit vorerst mindestens elf Zeugen beweisen, dass der Hinauswurf des kaufmännischen Leiters seines Landestheaters zu Recht erfolgt ist. Gewinnt hingegen B., dann muss er entweder wieder eingestellt oder ausbezahlt werden. Das würde das Land knapp 400.000 Euro kosten.

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