Vergewaltiger muss nicht in Haft

Ein wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs rechtskräftig verurteilter Salzburger muss nicht in Haft. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Linz. Er darf stattdessen seine Strafe mit elektronischer Fußfessel verbüßen.

Der ehemalige Hundeausbildner aus Salzburg vergewaltigte in den Jahren 2005 und 2006 ein damals 15- bzw. 16-jähriges Mädchen mehrfach und missbrauchte es sexuell. Das Opfer hatte den Mann in einem Abrichtekurs kennengelernt und war später zu ihm und seiner Gattin gezogen. Dort vergewaltigte der Mann das Mädchen fünfmal. Für seine Taten wurde der Mann im Jahr 2007 rechtskräftig verurteilt - zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt.

Verurteilter wehrte sich erfolgreich gegen Haft

Doch laut von der APA bestätigten Berichten von „Kurier“ und „Kronen Zeitung“ muss der 51-Jährige für die Vergewaltigung nie ins Gefängnis. Nach Erhalt der Aufforderung zum Haftantritt im Jahr 2008 stellte der Mann einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens - dieser wurde erst drei Jahre später endgültig abgewiesen. Vor kurzem wurde dann der unbedingte Haftteil von der Justiz von acht auf sechs Monate reduziert - wegen „Wohlverhaltens“ des Verurteilten.

Jetzt entschied das OLG Linz, dass der Mann seine Strafe zu Hause mit Fußfessel verbüßen darf. Der Bescheid mit den Auflagen dazu ging am Dienstag in der Justizanstalt Salzburg ein und wird in den nächsten Tage vollzogen, sagt der stellvertretende Anstaltsleiter David Klingbacher. Welche Auflagen für den Mann gelten, gab die Justiz aber nicht bekannt. Es sollen aber „risikobegünstigende Faktoren verhindert werden“, sagte die Linzer OLG-Vizepräsidentin Elisabeth Nagele.

Salzburger Justizanstalt wollte Haftstrafe

Dabei hatte die Salzburger Justizanstalt die Fußfessel für den Täter abgelehnt: „Nach eingehender Prüfung aller Umstände sind wir der Ansicht, dass diese Vollzugsform für den Antragssteller nicht geeignet ist“, schrieb sie in ihrer Stellungnahme. Doch der verurteilte Vergewaltiger berief dagegen - das OLG gab vor zwei Wochen seinem Einspruch statt.

Opfer empört: „Er bereut nichts“

Das Opfer des Mannes ist über die Entscheidung der Justiz empört: „Er bereut bis heute nichts“, sagte die junge Frau dem „Kurier“. „Und was lernt er daraus? Er muss nichts zugeben und bekommt trotzdem eine nettere Form der Strafe.“