Osterfestspielaffäre: Prozess im Oktober

Der im März begonnene Schadensersatzprozess in der Salzburger Osterfestspielaffäre wird im Oktober fortgesetzt. Der Zivilprozess sollte eigentlich im September fortgeführt werden, so der Sprecher des Landesgerichtes, Imre Juhasz.

Aufgrund einer Terminkollision wurden als vorerst letzte Verhandlungstage der 15. und 16. Oktober anberaumt. An diesen Tagen soll der drittbeklagte, ehemalige technische Direktor der Salzburger Festspiele einvernommen werden, so Juhasz.

Die Osterfestspiele GmbH hat den Zivilprozess nach Auftauchen von Malversationen angestrengt, die auch Gegenstand eines Strafverfahrens sind. Die GmbH fordert rund 1,5 Mio. Euro von vier beklagten Parteien. Es handelt sich um zwei Rechtsanwälte, die für die Osterfestspiele von 2002 bis 2009 Überweisungen von Provisionen, Reisekosten, Extrapauschalen und Überstundenabgeltungen in der Höhe von rund 1,1 Mio. Euro an den damaligen Osterfestspiel-Geschäftsführer Michael Dewitte veranlasst hätten, „obwohl es keine vertragliche Grundlage gab“, argumentierte die Klägerin.

Anklagebehörde: 3,1 Million Euro Schaden

Geklagt wurden auch ehemalige technische Direktor der Festspiele und eine Wiener Steuerberatungskanzlei wegen einer 300.000 Euro hohen Provision, die offenbar zu Unrecht abgezweigt wurde. In dem Zivilprozess wurden bisher zahlreiche Zeugen befragt, darunter Festspiel-Präsidentin Helga Rabl-Stadler, der künstlerische Geschäftsführer der Osterfestspiele, Peter Alward, der Rechtsanwalt der Berliner Philharmoniker, Peter Raue, sowie Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ). Die im Frühjahr 2010 aufgenommenen strafrechtlichen Ermittlungen gegen Dewitte und den ehemaligen technischen Direktor der Festspiele sind noch nicht abgeschlossen. Die Anklagebehörde geht von einem Gesamtschaden von rund 3,1 Mio. Euro aus.

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