Lawinen-Urteil: Kritik unter Bergsteigern

Die Bestätigung der dreimonatigen bedingten Haft für den Salzburger Skitourengeher in der Berufungsverhandlung beim Landesgericht Salzburg sorgt bei alpinen Vereinen und Bergrettung für Kritik. Die Ehefrau des Alpinisten war in einer Lawine ums Leben gekommen.

Lawinenpieps mit GPS

ORF

Lawinen-Verschütteten-Suchgerät (LVS): Die getötete Frau hatte ihres ausgeschaltet im Rucksack dabei. Ihre Eigenverantwortung wurde in dem Urteil weniger betont, die Mitverantwortung des Ehemannes in den Vordergrund gestellt. Laut Gutachter gab es bei dem Unfall auch andere alpinistische Faktoren und Gefahren bei dem lawinengefährdeten Hang, die erfahrenen Skibergsteigern hätten auffallen müssen

Der Mann hatte im März 2010 im Salzburger Lungau ein Schneebrett ausgelöst, seine 58-jährige Frau starb damals unter den Schneemassen.

ÖBRD-Einsatzleiter sehr kritisch

„Mit dem Urteil steigt die Gefahr, dass Tourengeher ins Kriminal gerückt werden“, betont Balthasar Laireiter, Bezirksleiter der ehrenamtlichen Bergrettung im Salzburger Lungau.

Laireiter war selbst Einsatzleiter nach dem tödlichen Unfall und sieht das nun bestätigte Urteil äußerst kritisch: „Denn vor einer Fehleinschätzung ist auch der größte Experte nicht gefeit.“

Wenn das Urteil dazu führe, dass Menschen verstärkt allein auf Tour gehen, sei der Richterspruch gerade zu kontraproduktiv: „Denn im Falle einer Verschüttung ist die Rettung durch Kameraden der einzige, effiziente Weg, einen Unfall zu überleben“, so Laireiter.

ÖAV-Jurist: „Markante Verschärfung“

Der Verteidiger des Angeklagten, Andreas Ermacora, ist zugleich Vizepräsident des Österreichischen Alpenvereins und kritisierte nach der Verhandlung im APA-Gespräch das Urteil. Was die Lawinengefahr betreffe, hätte das Ehepaar bei weitem nicht das Wissen eines staatlichen geprüften Bergführers oder Skilehrers gehabt. „Bei Lawinenwarnstufe 3 ist die Vorhersehbarkeit einer Lawine sehr schwierig“, betonte Ermacora.

Der Gerichtsgutachter habe einen Maßstab angelegt, den es bisher bei ungeführten Skitouren nicht gegeben habe. „Das präjudizierende Urteil bedeutet eine markante Verschärfung der Sorgfaltspflicht von nicht ausgebildeten Skitourengehern in Österreich. Das Urteil heißt für mich als Alpenvereinsfunktionär, dass sich nicht ausgebildete Tourengeher noch besser ausbilden müssen, um Gefahren zu erkennen.“

Naturfreunde-Experte fürchtet Prozess-Flut

Peter Gebetsberger, Ausbildungsleiter für Skitouren bei den Naturfreunden, äußerte sich nach dem Urteil ähnlich: „Wir sprechen uns klar für eigenverantwortliches Handeln beim Bergsteigen aus. Wir sagen klar ‚ja‘ zur Sorgfaltspflicht, aber im privaten Bereich müssen andere Maßstäbe gelten als bei geführten Touren. Sonst sitzen wir in Zukunft nur mehr vor Gericht.“

Allerdings müsse auch weniger erfahrenen Bergsteigern das Erkennen grundlegender Gefahren und Risiken zugestanden werden.

Kuratorium signalisiert Verständnis

Das Kuratorium für Alpine Sicherheit in Innsbruck wollte sich zur bestätigten Haftstrafe offiziell nicht äußern.

„Das Urteil zeigt aber, dass Berge kein rechtsfreier Raum sind. Es ist eine Absage an alle, die nach Unfällen eine eigene Alpingesetzgebung fordern“, betont Kuratoriums-Geschäftsführer Andreas Würtele. „Wenn etwas passiert, sind wir im bestehenden Rechtssystem gut aufgehoben.“

Laut Würtele lässt das Urteil auch keine pauschalen Schlüsse zu: „Die Justiz arbeitet von Einzelfall zu Einzelfall, dieser Unfall hat eben zu einer Verurteilung geführt. Es handelt sich aber nicht um einen Präzedenzfall. Man wird auch in Zukunft nicht mit einem Fuß im Kriminal stehen, wenn ich mit einem Freund eine Skitour gehe.“

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