Fall Winkler: „Ohrfeige“ für Staatsanwaltschaft

Knalleffekt im Fall des suspendierten Polizeijuristen Hermann Winkler: Das OLG Linz hat festgestellt, Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachung bei Winkler durch die Staatsanwaltschaft Salzburg waren illegal. Das ist eine Ohrfeige für die Behörde.

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ORF

Richtersessel der österreichischen Justiz

Die Staatsanwaltschaft Salzburg ermittelt gegen Winkler - wie ausführlich berichtet - seit Wochen und Monaten wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches in Zusammenhang mit der Glückspielszene.

Sie hatte deshalb umfangreiche Durchsuchungen und die Überwachung angeordnet. Der suspendierte Salzburger Polizeijurist wies und weist alle Vorwürfe zurück.

K.O. für Staatsanwaltschaft?

Mitte April kam die Causa Winkler an die Öffentlichkeit: Der langjährige Polizeijurist sollte sich demnach des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft ortete wilde Verstrickungen mit der Glücksspielszene. Winkler solle etwa laufend beschlagnahmte Spielautomaten wieder freigegeben haben, lautete einer der Vorwürfe.

Am 11. April wurden deshalb Winklers Büro, sein Privathaus und sein Zweitwohnsitz in der Steiermark behördlich durchsucht. Zuvor war schon sein Telefon überwacht worden. Ähnliches ist einem seiner Kollegen widerfahren. All das geschah auf Drängen der Salzburger Staatsanwaltschaft hin. Doch diese muss nun eine herbe Ohrfeige des Gerichtes hinnehmen.

Betroffener feiert Entwicklung als Erfolg

Die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Linz, hat nämlich entschieden, dass die Überwachung und die Durchsuchungen illegal waren. Es habe keinen aureichenden Tatverdacht gegeben, schreibt das Gericht und stellt das Verfahren damit auf den Kopf. Die gesammelten Daten und mögliche Beweisstücke dürfen nicht gegen Winkler verwendet werden.

Polizeijurist Winkler feiert diese Entscheidung als großen Erfolg. Er erwartet, dass auch seine Suspendierung aufgehoben wird.

Kein Kommentar der Staatsanwaltschaft

Aus der Staatsanwaltschaft Salzburg gibt es keinen Kommentar, nur so viel: Die Entscheidung werde zur Kenntnis genommen und geprüft.

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