Kinderwerbung: Spar verurteilt

Der Handelskonzern Spar mit Hauptsitz in Salzburg ist in erster Instanz wegen verbotener Kinderwerbung verurteilt worden. Es geht um 2.500 Plakate in Spar-Märkten. Diese hätten eine unzulässige Kaufaufforderung direkt an Volksschulkinder dargestellt. Spar wehrt sich vehement.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte wegen einer Kaufaufforderung auf den 2.500 Plakaten für ein Stickermania-Sammelbuch („Hol dir hier das Buch dazu“) auf Unterlassung geklagt und recht bekommen. Das Urteil ist laut VKI nicht rechtskräftig.

Klage wegen 2.500 kleiner Plakate in Filialen

Die Werbeaussagen für das Sammelalbum von Spar richten sich demnach „direkt an Volksschulkinder und stellen eine unzulässige direkte Kaufaufforderung und damit verbotene aggressive Werbung dar“. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz habe nun ein entsprechendes Unterlassungsurteil des Landesgerichtes Salzburg bestätigt und eine ordentliche Revision nicht zugelassen.

„Die Entdeckungsreise zu den Wüsten und Steppen beginnt! Hol Dir das Buch dazu“, lautet laut VKI die Überschrift; darunter sei zu lesen: „Stickersammelbuch zum Sensationspreis Euro 1,99“. Dazu die Zeichentrickfigur Garfield, der neben einer mit Stickern gefüllten Schatztruhe inmitten einer Wüstenlandschaft lehnte. 2.500 solcher kleiner Plakate wurden an 1.400 Spar-Standorten aufgestellt.

VKI: „Spar wollte Gericht etwas weismachen“

Der VKI dazu: „Die EU-Richtlinie gegen Unlautere Geschäftspraktiken enthält eine Liste von absolut verbotenen Werbemethoden. In Umsetzung der Richtlinie ist gemäß Ziffer 28 des Anhanges zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eine direkte Aufforderung an Kinder in der Werbung, die beworbenen Produkte zu kaufen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene zu überreden, die beworbenen Produkte für sie zu kaufen, unter allen Umständen verboten. Spar wollte dem Gericht weismachen, dass sich diese Werbung an Erwachsene - insbesondere an Lehrer, Pädagogen und Eltern - und nur im ‚untergeordnetem Ausmaß‘ an Kinder richte.“

Diese Anschuldigung des Konsumentenschutz-Vereins sorgt bei Spar für erheblichen Ärger: Gegen diesen unterschwelligen Betrugs-Vorwurf des VKI behalte man sich weitere rechtliche Schritte vor, sagt Spar-Sprecherin Nicole Berkmann.

„Eines der ersten Urteile dieser Art“

VKI-Juristin Julia Jungwirth zeigte sich über den Richterspruch dementsprechend erfreut: Das Urteil sei „eines der ersten zum Thema des Verbotes von Kinderwerbung in Österreich. Es begründet sehr ausführlich, weshalb hier Kinder und nicht Erwachsene die Zielgruppe der Kaufaufforderung sind. Damit wird ein wichtiges neues Kapitel für den Konsumentenschutz in der Praxis eröffnet - der Schutz der Kinder vor aggressiver Werbung“.

Spar: Plakate nur kleiner Teil der Werbekampagne

Der Lebensmittelkonzern will sich auch weiterhin „massiv“ gegen die Verurteilung wehren. Das Gericht in Linz habe im Urteil ausdrücklich festgehalten, dass es nicht in der Lage ist, einige Unsicherheiten bei der Auslegung des EU-Rechts in Österreich zu klären, betont Nicole Berkmann, Sprecherin von Spar. Man wolle Rechtssicherheit und werde daher den Obersten Gerichtshof (OGH) anrufen. Nur der könne die Rechtslage klären.

Die 2.500 Plakate seien nur ein kleiner Teil der zweiten großen Stickermania-Werbekampagne gewesen. Bei der dritten Stickermania „Polarabenteuer“ im Herbst 2011 waren laut Spar keine Plakate mit dem vom VKI kritisierten Text mehr im Einsatz.

Vier Wochen Frist für Weg zum OGH

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für eine Revision muss sich der Lebensmittelkonzern an den OGH wenden. Spar hat dafür vier Wochen Zeit, andernfalls wird das Urteil rechtskräftig.

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