„Wirkungslose Bettelverbote abschaffen“

Die derzeit gültigen Bettelverbote sei sinnlos, nicht durchzusetzen und müssten abgeschafft werden. Das fordert die Salzburger Armutskonferenz. In den nächsten Wochen entscheidet ja der Verfassungsgerichtshof darüber.

Voraussichtlich Ende März entscheidet das Höchstgericht, ob das Salzburger Bettelverbot verfassungswidrig ist - es ist eine Muster-Entscheidung für Österreich. Denn in Salzburg und Tirol gilt derzeit ein allgemeines Bettelverbot, in den anderen Bundesländern steht nur organisiertes oder besonders aggressives Betteln unter Strafe.

Doch die Politik müsse Spruch der Höchstrichter gar nicht abwarten, sondern könnte das Bettelverbot gleich selbst abschaffen, ist Robert Buggler von der Salzburger Armutskonferenz überzeugt. Denn die Praxis zeige, dass sich Betteln nicht verbieten lassen: „Die Geschichte zeigt, dass Bettelverbote noch nie dazu geführt haben, dass das Betteln aus der Welt geschafft wurde. Die soziale Not ist größer als die Angst vor einer Verwaltungsstrafe.“

So tut sich die Stadt Salzburg derzeit ja schwer, gegen bettelnde osteuropäische Clans vorzugehen. Strafen seien nur schwer durchzusetzen, gibt auch die Politik zu - mehr dazu in Betteln: Internationale Konkurrenz für Arme (salzburg.ORF.at, 1.3.2012).

Politik: „Hätten dann gar keine Handhabe mehr“

In der Salzburger Politik sieht man das naturgemäß etwas anders. So hält der für öffentliche Ordnung zuständige Salzburger Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP) nichts von einer Abschaffung des Bettelverbots: „Wenn das vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden sollte, dann haben wir im Moment überhaupt keine Handhabe, das zu verhindern - vielleicht noch mit einer Art öffentlicher Ruhestörung. Aber auch das ist ja nicht durchführbar, weil sie (die Bettler - Anm.) verhalten sich ja relativ ruhig.“

Jede Bundesland regelt derzeit einzeln

Zudem hat jedes Bundesland derzeit eine eigene Regelung zum Bettelverbot. Die Folge ist, dass ein Bettler, der in Salzburg erwischt wird, nicht an die Behörden zum Beisspiel in Graz weitergemeldet werden kann - und umgekehrt, bedauert Preuner.

Für Robert Buggler von der Armutskonferenz ist diese Aufspltitterung nur ein weiteres Argument, das Bettelverbot abzuschaffen. Er hofft auf die Entscheidung des Verfassungsgerichts: „Wir warten gespannt drauf. Ich würde mir wünschen, dass das Bettelverbot fällt, weil’s wirklich keine nachvollziehbaren Gründe gibt, die empirisch belegt sind, die das Betteln verbieten. Es ist ein Grundrecht“ und dieses Recht solle nicht beschnitten werden, fordert Buggler.

Peter-Paul Hahnl, salzburg.ORF.at

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