Ex-FPÖ-Sekretär aus Landesdienst entlassen

Das Land Salzburg hat jetzt einen in der Umweltabteilung tätigen Ex-FPÖ-Sekretär entlassen. Er soll in Umweltverfahren, die er leitete, selbst Eingaben zu Gunsten der Unternehmen diktiert haben. Der Betroffene sieht das als „Polit-Prozess“.

Dietmar Schmittner, entlassener Beamter der Umweltabteilung und Ex-FPÖ-Sekretär

ORF

Dietmar Schmittner

Jahrelang war Dietmar Schmittner, Ex-Sekretär von FPÖ-Chef Karl Schnell, als Jurist in der Umweltabteilung tätig. Aber das darf er nicht mehr. Denn anhand von beschlagnahmten Unterlagen gab es am Montag eine eindeutige Entscheidung.

Gutachten selbst erstellt

„Das Disziplinarverfahren ist so ausgegangen, dass die Disziplinarbehörde erste Instanz - sprich das Amt der Landesregierung - eine Disziplinarstrafe der Etnlassung ausgesprochen hat“, sagt Gerhard Loidl von der Personalabteilung des Landes Salzburg, „Entscheidend für diesen Spruch war sicherlich, dass Herr Dr. Schmittner im Zusammenwirken mit einem Rechtsanwalt Rechtsgutachten erstellt hat, die er letztendlich selber als Behördenvertreter entscheiden musste.“

Tonbänder der diktierten Eingaben gefunden

Sieben Fälle wurden verhandelt - einer davon war nach Schmittners eigenen Angaben der umstrittene Ausbau des Diabas-Werks in Saalfelden (Pinzgau).

Über Schmittners Methode staunten selbst erfahrene Beamte: „Er hat dann an sich auch die entsprechenden Eingaben formuliert, hat die diktiert namens des vertretenden Rechtsanwaltes, und eben dann auf diesem Weg wieder bei der Behörde eingebracht“, sagt Loidl, „Nachgewiesen werden konnte es anhand der bei ihm aufgefundenen schriftlichen Unterlagen, aber auch von Tonbandaufnahmen, die er diktiert und veranlasst hat zu schreiben. Das sind schon Beweismittel, die eindeutig für dieses Vorgehen bezeugt haben.“

„Polit-Prozess gegen Freiheitlichen“

Schmittner spricht von einem „Polit-Prozess gegen die Freiheitlichen“. im Fall Diabas seien zum Beispiel alle seine Entscheidungen bestätigt worden, Geld habe er dafür nie kassiert. Seine Konten konnten allerdings im Disziplinarverfahren nicht geöffnet werden. Der Beamte kann nun berufen und letztlich bis zum Verfassungsgerichtshof gehen.

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