Frau wirft Kloster Freiheitsberaubung vor

Freiheitsberaubung wirft eine Frau dem Kloster St. Josef in Salzburg-Nonntal vor. Sie war in den 1980ern vom 14. bis zum 22. Lebensjahr dort im Heim. Für die Jahre nach ihrer Volljährigkeit gebe es keinen Gerichtsbeschluss, der sie einweise.

Im Heim St. Josef war zu dieser Zeit niemand freiwillig - die Einrichtung galt als geschlossene Erziehungsanstalt. Die Mädchen wurden von der Jugendwohlfahrt und davor über die Fürsorge eingewiesen - manchmal auch über die Volljährigkeit hinaus, wenn zum Beispiel die Ausbildung noch nicht abgeschlossen war.

Für einen längeren Verbleib über die Volljährigkeit hinaus war aber ein Gerichtsbeschluss nötig - soweit sind sich Kloster und die betroffene Salzburgerin noch einig, die anonym bleiben will.

„Fühle mich um Vieles beraubt“

„Tatsache ist, dass ich jetzt nach zwei Jahren auf Grund meiner Einsicht in meinen persönlichen Akt feststellen musste, dass es in meinem Fall keinen derartigen Gerichtsbeschluss gab und es sich daher definitiv um Freiheitsberaubung gehandelt hat“, sagt die Frau jetzt. „Ich bin um einen normalen Berufsstart betrogen worden, weil ich die Welt draußen überhaupt nicht gekannt habe. Ich fühle mich mehrfach betrogen - zum Beispiel um meine Karriere und um meine Pension.“

Die Frau hatte sich am Montag an die Öffentlichkeit gewandt - sie will einbehaltene Löhne zurück. Mehr dazu in Ex-Kloster-Zwangsarbeiterin will Lohn zurück (salzburg.ORF.at, 27.8.2012).

Kloster will den Vorwürfen nachgehen

Das Kloster St. Josef werden den Vorwürfen nachgehen und mögliche Ansprüchen prüfen, sagt dazu Schwester Maria Gratia Schneeweiß von der Kongregation des Guten Hirten: „Wenn von unserer Seite ein Fehlverhalten vorliegen sollte, dann bin ich gerne gewillt, mich im Namen der Schwestern zu entschuldigen.“

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