Attacke mit Küchenbeil: Sechs Monate Haft

Jener Afghane, der in einer Unterkunft mit einem Küchenbeil einen Mitbewohner angegriffen haben soll, ist zu sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Weil er die unbedingte Strafe bereits abgesessen hatte, wurde er am Mittwoch entlassen.

Die Anklage lautete beim Prozess am Mittwoch auf Mordversuch. Der 23-jährige Afghane soll im November in der Unterkunft in der Salzburger Elisabeth-Vorstadt mit dem Küchenbeil auf einen jüngeren Landsmann losgegangen sein. Dabei soll er ihm im Streit drei Schnittwunden im Gesicht zugefügt haben. Nach Ansicht der Anklage kam das Opfer nur mit dem Leben davon, weil zwei Bekannte rechtzeitig eingeschritten waren. Die Geschworenen sahen beim Prozess am Mittwoch keinen Mordversuch, sie plädierten auf absichtliche schwere Körperverletzung. Der 23-Jährige wurde zu 24 Monaten Haft verurteilt, sechs Monate davon unbedingt. Weil er die unbedingte Strafe aber bereits in Untersuchungshaft abgesessen hatte, wurde er am Mittwoch auf freien Fuß gesetzt. Das Urteil ist nichts rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Streit ums Essenkochen schaukelte sich auf

Bei der Auseinandersetzung in der gemeinsamen Unterkunft in der Elisabethstraße dürfte es um Haushaltstätigkeiten gegangen sein. Der Angeklagte hätte offenbar Essen machen sollen. Dieser sagte aber, erst kochen zu wollen, wenn er Hunger habe. Der Streit zwischen den beiden Landsmännern schaukelte sich zunächst verbal hoch, dann kam es zu Handgreiflichkeiten. „Er ist auf mich losgegangen und hat mich geschlagen“, berichtete der schmächtige Angeklagte am Mittwoch über seinen um ein Jahr jüngeren Kontrahenten. „Ich musste mich irgendwie wehren. Da habe ich zum Fleischerbeil gegriffen.“

Das Opfer erlitt eine stark blutende Schnittwunde an der Stirn und zwei am Nasenrücken, die Schnitte waren jeweils ein bis zwei Zentimeter lang. „Aus dem Nebenraum sind dann zwei Zeugen dazugekommen und haben ihm das Beil aus der Hand gewunden“, sagte die Staatsanwältin zu den Geschworenen. „Hätte der Angeklagte das Opfer mit voller Wucht getroffen, wäre es zum Tod gekommen.“

Verteidiger: Keine Mordabsicht

Der Verteidiger des 23-Jährigen sah das anders: „Er hat seinen ersten Schlag noch ungehindert geführt. Bei Mordabsicht hätte die Verletzung sicher anders ausgesehen.“ Das Opfer habe seinem Mandanten das Leben schwer gemacht. „Die beiden lebten auf engstem Raum zusammen. Da hat sich über längeren Zeitraum etwas aufgestaut.“ Der Angeklagte habe sich gegen die Angriffe wehren wollen und wahllos nach einem Gegenstand gegriffen.

Der angegriffene 22-Jährige sagte bei dem Prozess aus, dass er sich gerade nach einer beim Streit auf den Boden geschmissenen Teekanne gebückt habe, als er den ersten Schlag abbekam. Der gerichtsmedizinische Sachverständige erklärte, dass die Wunden schnell ausgeheilt sind. Es seien keine wuchtigen Schläge erkennbar gewesen und es habe auch keine konkrete Lebensgefahr bestanden. Trotzdem hätte eine solche bestehen können, wenn sich das Opfer wegbewegt hätte.

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