380 kV-Streit: Betreiber fordern Frist von Höchstgericht

Die Verbund-Tochter APG fordert vom Verwaltungsgerichtshof eine Frist, innerhalb derer über die wild umstrittene Salzburger 380-kV-Stromleitung entschieden werden müsse. Das Verfahren dauere mit 34 Monaten schon viel zu lang.

Am Dienstag hat die APG einen so genannten Fristsetzungsantrag eingebracht, damit der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Anordnung gibt, innerhalb einer bestimmten Frist über die Causa zu entscheiden. Das fehlende 380-kV-Leitungsstück in Salzburg sei für die Versorgungssicherheit dringend nötig, speziell im Hinblick auf den geplanten Ausbau der Erneuerbaren Energien in Österreich, argumentierte das Management der Austrian Power Grid (APG) am Dienstag vor Journalisten.

Verbund-Tochter will Druck machen

Die von vielen Gemeinden und Anrainern bekämpfte Leitung soll vor allem Strom aus Westösterreich in den Osten bringen können. Dabei geht es einerseits um Elektrizität aus Speicherkraftwerken im Westen, aber auch um aus Deutschland importierten Strom, der primär im Westen ins Land hereinkommt. Benötigt wird der Strom aber hauptsächlich in Ostösterreich, wo die großen Verbraucher sitzen.

Auch soll vermehrt der im Osten anfallende Windkraft-Überschussstrom zu den Pumpspeicherwerken im Westen geleitet werden können, um ihn dann später bei Bedarf von dort wieder abrufen zu können. „Flaschenhals“ auf dem Weg vom Osten in den Westen oder umgekehrt ist die alte 220-kV-Stromleitung. Im Vergleich zu den bestehenden 220-kV-Leitungen in Salzburg hat die neue 380-kV-Verbindung die rund siebenfache Kapazität (über 2.000 MW gegenüber derzeit 300 MW).

Juristische Debatten um Fristen

Das APG-Management geht davon aus, dass der VwGH aufgrund des Fristsetzungsantrags dem BVwG auftragen wird, binnen einer bestimmten Frist ein Erkenntnis zu erlassen - oder mitzuteilen, warum die Erlassung nicht innerhalb der gesetzlichen Sechs-Monats-Frist möglich sei. In der ersten Instanz betrage die gesetzliche Frist neun Monate, in der nunmehrigen zweiten sechs Monate - entscheide ein Verwaltungsgericht nicht fristgerecht, könne beim VwGH ein Fristsetzungsantrag gestellt werden, was nun erfolgte. Im Regelfall ordne der VwGH eine Frist von drei Monaten an, so der Netzbetreiber. In drei, vier Monaten könnte eine Entscheidung da sein, hofft man. Die würden die Leitungsgegner aber wohl erneut bei den Höchstgerichten beeinspruchen.

Sollte es eine aufschiebende Wirkung im anschließenden Verfahren geben, werde man das analysieren und eventuell trotzdem im Frühherbst einen Baubeschluss fassen.

Konzern-Manager hoffen auf Herbst 2019

Baustart für die Leitung könnte im Herbst 2019 sein, weil fast nur über den Winter gebaut werden könne. Bis das 650 Mio. Euro teure Vorhaben fertig sei, werde es dann fünf Jahre dauern. Falls das BvWG doch negativ entscheide, könne man als außerordentliches Rechtsmittel noch den VwGH oder den VfGH anrufen.

Die APG hat das Projekt im September 2012 zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingereicht. Die öffentliche Verhandlung dazu startete im Juni 2014. Im Dezember 2015 entschied das Land Salzburg das Projekt positiv. Dagegen beriefen die Leitungsgegner, das Verfahren ging im Februar 2016 zum BvWG in Wien. Die öffentliche Berufungsverhandlung fand ab Mitte Juli 2017 in Wien statt.

Das Ziel der Regierung, dass ab 2030 der gesamte heimische Stromverbrauch - bilanziell übers Jahr gerechnet - zu 100 Prozent aus Erneuerbaren Energien bestritten werden soll, sei ohne Salzburgleitung nicht erreichbar, betonte APG-Vorstandschefin Ulrike Baumgartner-Gabitzer am Dienstag. Die E-Wirtschaft geht ja davon aus, dass es bis dahin rund 27 TWh Erneuerbaren-Ausbau geben muss (vor allem Windkraft, PV, Wasserkraft), um für den dann erwarteten Stromverbrauch von 88 TWh gewappnet zu sein.

Weiter gegen Kabelforderungen der Anrainer

Der technische APG-Vorstand Gerhard Christiner betonte, dass es mit der neuen 380-kV-Leitung in Summe 65 Leitungskilometer und 229 Masten weniger geben werde als heute. Es würden nämlich 128 km Kabel neu errichtet (davon 114 km 380 kV, 14 km 220 kV), aber 193 km an 220- und 110-kV-Leitungen demontiert. Ähnlich bei den Masten: 449 würden neu errichtet, 678 abgebaut. Und zudem würden die Leitungen von den Siedlungsgebieten wegwandern, hinauf in die Mittelgebirgslagen. Die von Freileitungsgegnern wiederholt geforderte Erdverkabelung habe man aus technischen und auch ökonomischen Gründen nach eingehender Prüfung von Anfang an verworfen; die Kosten seien hier 8- bis 10-mal so hoch, meinte Christiner, das würde sich in einer Größenordnung von 6 Mrd. Euro abspielen.

Betreiber: „Fehlende Leitung kostet viel Geld“

Christiner verwies auch auf die hohen Kosten, die das fehlende 380-kV-Stück verursache - nämlich vor allem für das Redispatch, bei dem die APG als Leitungsbetreiber kostenpflichtig Kraftwerkskapazität aus kalorischen Anlagen abrufen muss, um die Netzstabilität aufrechtzuerhalten. 2017 betrugen die Kosten für die APG knapp 100 Mio. Euro - heuer sind es derzeit schon 116 Mio. Euro, bis Jahresende erwarten Baumgartner-Gabitzer und Christiner an die 130 Mio. Euro. Zahlen müssen das letztlich die Stromkunden. Der zusätzliche Einsatz an - überwiegend - Gaskraftwerken im Osten (Steiermark, Wien, NÖ, aber auch OÖ und Linz) bewirkt auch einen Mehrausstoß an CO2, laut Christiner waren das 1,5 Mio. t im Jahr 2017. „Ein ausreichend dimensioniertes Netz wäre daher die günstigste Flexibilitätsoption im System“, betonte er.

Gegner der Leitung verweisen auf Modellprojekte

Bei den Gegner betont man weiterhin, Salzburgs Bevölkerung werde weiterhin nicht zusehen, wenn ihre alpine Kulturlandschaft durch dieses Großprojekt zerstört werde. In mehreren Teilen Europas seien schonende Erdkabel für Hochspannungsleitungen schon gebaut worden und seien seit langer Zeit in Betrieb. Das müsse auch der moderne und künftige Standard in Österreich sein.

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