Neue Kriterien für Wohnungsvergabe

Ohne die Stimmen der Bürgerliste hat der Salzburger Stadtsenat die neuen Vergabekriterien für Gemeindewohnungen abgesegnet. Die Grünen stoßen sich vor allem daran, dass Wohnungswerber künftig mindestens seit fünf Jahren in Salzburg leben müssen.

Überhastet seien sie beschlossen worden, die neuen Vergaberichtlinien, kritisiert Bürgerlisten-Klubchef Helmut Hüttinger. Inhaltlich stößt sich Hüttinger vor allem an einem Punkt: „Man drängt Menschen, die dringend Wohnungen brauchen, aus der städtischen Wohnungsvergabe hinaus. Wien hat zum Beispiel eine Wartefrist von zwei Jahren bis man eine städtische Wohnung beantragen kann. In Salzburg sind wir mit drei Jahren Wartefrist gut gefahren und jetzt erhöht man das auf fünf Jahre. Der Hintergrund ist relativ klar: es geht um Menschen, die neu in dieser Stadt sind und denen will man, auch wenn sie dringend eine Wohnung bräuchten, keine Wohnung geben.“

Es gehe keineswegs darum, Migranten zu benachteiligen, kontert die ressortzuständige Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer (SPÖ). „Ich glaube, dass es grundsätzlich richtig ist jemandem - auch einem türkischstämmigen Salzburger, der schon in zweiter Generation da ist - den Vorzug zu geben vor einem, der erst seit drei Jahren in der Stadt Salzburg ist - meinetwegen aus Afghanistan“, sagt Hagenauer

ÖVP: „Kriterien mit Fremdenrecht abstimmen“

Ganz ähnlich sieht das ÖVP-Klubchef Christoph Fuchs. „Das Anheben von drei auf fünf Jahre ist deshalb berechtigt, weil wir auch die fremdenrechtlichen Bestimmungen berücksichtigen sollten. Jemand, der fünf Jahre wohnhaft ist, erwirbt auch erst dann den Daueraufenthalt als Dritt-Staaten-Angehöriger und das muss dann auch mit der Vergabe stimmig sein. Es macht ja keinen Sinn, einer Person eine Wohnung zu geben, die dann wenige Wochen später das Land verlassen muss“, argumentiert Fuchs.

Schon morgen sollen die neuen Vergaberichtlinien im Gemeinderat beschlossen werden und dann im Frühjahr in Kraft treten.

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