Passanten mit Softgun beschossen: Freispruch im Zweifel

Ein 16-jähriger Schüler ist Freitag in Salzburg von dem Vorwurf, er habe im April in der Stadt Salzburg mit einer Softgun-Pistole auf Personen geschossen, im Zweifel freigesprochen worden.

Die Kunststoffkugeln der Softgun kamen laut Ermittlern aus einem Fenster im dritten Stock eines Hauses in der Linzer Bundesstraße. Sie trafen eine Spaziergängerin und einen Autofahrer. Der Angeklagte beteuerte vor Gericht seine Unschuld.

Täter nicht genau identifiziert

Die getroffenen Personen sagten Freitag beim Landesgericht Salzburg als Zeugen aus. Der Autofahrer schilderte, dass er an der linken Schulter getroffen worden sei, als er bei Rotlicht mit geöffnetem Wagenfenster bei einer Kreuzung stand. Verletzt sei er nicht geworden. Als er zu dem Mehrparteienhaus hinaufblickte, habe er eine Hand mit einer Pistole gesehen, die aus einem Fenster herausschaute. Dann habe er wieder ein „Klack, klack“ gehört und einen etwa 15-jährigen Burschen auf der Fensterbank gesehen. Den Angeklagten konnte er aber nicht als Täter identifizieren.

Die Spaziergängerin wurde unter der rechten Achsel getroffen. „Ich habe aber nur einen ganz leichten, roten Fleck gehabt“, sagte sie zu Strafrichter Christian Ureutz. „Es hätte aber in die Augen gehen und auch andere treffen können, deshalb bin ich zur Polizei gegangen.“ Ihr sei damals vorgekommen, dass die Schüsse aus dem rechten Fenster im letzten Stock gekommen seien. Doch gesehen habe sie niemanden, erklärte die Studentin.

Beschuldigter weist Vorwürfe zurück

Der Angeklagte, dessen Zimmerfenster im dritten Stock des Hauses war, beteuerte, er sei es jedenfalls nicht gewesen. Im selben Gebäude sei eine Shisha-Bar untergebracht, in der sich auch viele Jugendliche treffen würden. Zudem sei das Mehrparteienhaus nicht versperrt, im dritten Stock befinde sich auch ein Fenster zum Stiegenhaus, verwies er auf mögliche andere Täter. Mangels sicherer Beweise erfolgte schließlich ein Freispruch. Anschließend sagte der Richter zu dem Teenager, „ich hoffe für sie, sie waren es wirklich nicht, und keiner ihrer Freunde“. Der Freispruch ist rechtskräftig.