Versuchter Betrug über E-Mails aufgeflogen

Bei einer Salzburger Firma ist ein Betrugsversuch mit E-Mails aufgeflogen. Laut Polizei haben sich die Täter darin als Geschäftsführer der Firma ausgegeben. Sie forderten die Buchhalterin auf, 90.000 Euro auf ein Konto im Ausland zu überweisen.

Die Buchhalterin war durch das E-Mail misstrauisch geworden. Sie kontaktierte den Geschäftsführer der Firma direkt - dadurch flog der Betrugsversuch auf. Die Täter sind unbekannt, die Polizei ermittelt.

Landwirt überwies mehrere tausend Euro

Ein 59-jähriger Pinzgauer glaubte einem seriös wirkenden Internetgeschäft und überwies Geld für ein landwirtschaftliches Gerät an eine polnische Bank, wie die Polizei am Dienstag mitteilte. Die unbekannten Täter boten das via Facebook an. Nach den ersten Polizeierhebungen waren Verkäufername und Speditionsfirma nur fingiert und existierten nicht.

Polizei warnt vor Betrugsmaschen

Die Salzburger Polizei warnt immer wieder vor neuen Betrugsmaschen. Unternehmen sollen ihre Mitarbeiter über Betrügereien informieren, außerdem sollten klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen eingeführt werden. Unternehmer sollten darauf achten, welche Informationen über ihr Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was sie und ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Unternehmen publizieren. Spamfilter seien laut Polizei bei Betrug-Mails kein Schutz gegen einen Angriff.

„Vier-Augen-Prinzip“ bei Verdachtsmomenten

Sollte es zu ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen kommen, dann sollen laut Polizei folgende Dinge beachtet werden: Zum einen soll auf die korrekte Schreibweise der Absenderadresse geachtet werden. Durch gezielte Rückfragen könne eine Zahlungsanweisung verifiziert werden, außerdem sollen unbekannte oder neue Konten hinterfragt werden. Bei atypischen Länderkennzeichen des IBAN sollen Unternehmer besonders vorsichtig und skeptisch sein. Die Polizei rät dazu, Ruhe zu bewahren, weil Täter immer wieder versuchen, Opfer durch Zeitdruck zu einer unüberlegten Überweisung zu drängen. Bei einem Betrugsverdacht soll eine vorgesetzte Person kontaktiert werden, das „Vier-Augen-Prinzip“ sei wichtig.

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