Zeltfeste: Ein Fünftel Plastikbecher erlaubt

Die Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes wird Mittwoch im Landtag diskutiert. Nachdem Gemeinden und Vereine die „Mehrwegverordnung“ für Zeltfeste und andere Veranstaltungen kritisierten, wurde die Verordnung gelockert.

Im August sorgte Umweltreferentin Astrid Rössler (Grüne) bei den Gemeinden für Diskussionen. Bei größeren Veranstaltungen im Land Salzburg dürfe es in Zukunft keine Wegwerfbecher und kein Einweggeschirr aus Kunststoff mehr geben, das solle im neuen Abfallwirtschaftsgesetz festgeschrieben werden. Dagegen wehrten sich aber Gemeinden und Vereine - mehr dazu in: Neue Mehrweg-Vorschriften: Protest aus Gemeinden (salzburg.ORF.at; 4.8.2017)

Wiederverwertbares Geschirr und ein Fünftel Plastik

Diese Novelle wird am Mittwoch dem Landtag vorgelegt - mit Nachbesserungen: Beim Essen darf künftig auch wiederverwertbares Geschirr aus Pappe, Papier und Holz verwendet werden. Bei den Getränken darf überhaupt ein Fünftel der Becher aus Plastik bestehen. Ab 2019 soll diese Verordnung zur Pflicht werden, dann müssen Getränke hauptsächlich in Mehrwegbechern ausgeschenkt werden. Bis Jänner 2020 gibt es noch eine Übergangsfrist für Speisen.

Gemeindeverband stimmte Lockerungen zu

Der Gemeindeverband hat den Lockerungen schließlich zugestimmt, bestätigte Präsident Günther Mitterer. Mit diesen Vorgaben könnten Gemeinden und Vereine leben. Generell haben die Gemeinden den Entwurf zum neuen Abfallgesetz akzeptiert. Denn auch andere ursprüngliche Vorschriften seien weggefallen, wie etwa Vorsorgeflächen für Naturkatastrophen oder verpflichtende Recyclinghöfe auch für noch so kleine Gemeinden.