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MI | 10.02.2010
Foto: Austria Presse Agentur
NACH TÖDLICHEM VERKEHRSUNFALL
Vier Monate bedingt für Karl Merkatz
Vier Monate bedingt wegen fahrlässiger Tötung: Dazu wurde am Freitag am Landesgericht der Schauspieler Karl Merkatz verurteilt. Er hatte einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Motorradfahrer starb.
Erleichtert über Urteil
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab keine Stellungnahme ab. Merkatz war im September 2005 im Flachgau bei einem Überholmanöver mit einem Motorradlenker aus Thalgau zusammengestoßen. Der Motorradlenker wurde bei dem Unfall getötet.

Der Schauspieler reagierte erleichtert auf den Urteilsspruch: "Wenn es gerecht ist, ist es gerecht und ein gerechtes Urteil nehme ich an. Ich bin glücklich darüber, dass es so ausgegangen ist und die Schuldfrage für mich geklärt ist."
Kontakt, "weil es mir Leid getan hat"
Wie der Unfall sein Leben verändern werde, "wird sich weisen", ergänzt Merkatz. Er habe auch Kontakt mit der Familie des Verunglückten aufgenommen, "weil es mir Leid getan hat". Die Reaktionen waren "sehr positiv. Ich bin sehr froh, dass ich es gemacht habe".
Minutenlanges Blitzlichtgewitter
Vor dem Prozess hatte der Schauspieler minutenlang das Blitzlichtgewitter der Fotografen ertragen, in braunem Cordanzug mit schwarzem Rollkragenpullover.

Merkatz' Anwalt ist es gelungen, das Delikt abzuschwächen. Der 75-Jährige wurde wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen, nicht aber wegen besonders gefährlicher Verhältnisse. Merkatz hatte seine Schuld am Frontalzusammenstoß mit dem Motorradfahrer stets eingestanden.
Zu diesem tragischen Ereignis kann nicht gepostet werden.
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