Salzburg ORF.at Login
Salzburg 11.9°C
Heute oft sonnig, sehr mild
DO | 18.03.2010
Andrea Kloiber und Wolfgang Ebner nach der Freilassung (Bild: ORF)
Sahara-Geiseln
Kloiber und Ebner auf dem Heimweg
Andrea Kloiber und Wolfgang Ebner haben Montagmittag das Heeresspital in Wien verlassen und dürften nach Salzburg zurückgekehrt sein. Wohin die beiden ehemaligen Geiseln tatsächlich gebracht wurden, wird aber geheim gehalten.
Spital auf eigenen Wunsch verlassen
Ein Privat-Pkw und eine Zivilstreife der Polizei begleiteten die Ex-Geiseln, als sie das Spital in Wien verließen. Der Gesundheitszustand der beiden und die Auswertung der ersten Befunde lassen die Rückkehr in ein normales Leben wieder zu.

Laut den Ärzten des Heeresspitales gab es keine medizinischen Bedenken. Ebner und Kloiber verließen das Krankenhaus auf eigenen Wunsch.

Was sie weiter planen, ist noch nicht klar. Vonseiten der Polizei heißt es, dass es keine weiteren Bedenken, keine bedrohliche Lage und daher auch keinen zusätzlichen Polizeischutz für die Ex-Geiseln in Salzburg gibt.
Aufenthaltsort bleibt geheim
An welchen Ort sich die beiden ehemaligen Sahara-Geiseln begeben, soll nicht bekanntgegeben werden. "Auch ich weiß nicht, wo sie hingebracht werden. Aus Sicherheitsgründen bleibt der Ort geheim", sagte Angehörigen-Sprecher Mike M. Vogl gegenüber der APA.

"Der Kreis derer, die es wissen, wird sehr klein gehalten, um den beiden die nötige Ruhe zu geben. Sie bleiben im Inland", sagte Vogl.
Die ORF.at-Foren sind allgemein zugängliche, offene und demokratische Diskursplattformen. Bitte bleiben Sie sachlich und bemühen Sie sich um eine faire und freundliche Diskussionsatmosphäre. Die Redaktion übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt der Beiträge, behält sich aber das Recht vor, krass unsachliche, rechtswidrige oder moralisch bedenkliche Beiträge sowie Beiträge, die dem Ansehen des Mediums schaden, zu löschen und nötigenfalls User aus der Debatte auszuschließen.

Sie als Verfasser haften für sämtliche von Ihnen veröffentlichte Beiträge selbst und können dafür auch gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden. Beachten Sie daher bitte, dass auch die freie Meinungsäußerung im Internet den Schranken des geltenden Rechts, insbesondere des Strafgesetzbuches (Üble Nachrede, Ehrenbeleidigung etc.) und des Verbotsgesetzes, unterliegt. Die Redaktion behält sich vor, strafrechtlich relevante Tatbestände gegebenenfalls den zuständigen Behörden zur Kenntnis zu bringen.

Die Registrierungsbedingungen sind zu akzeptieren und einzuhalten, ebenso Chatiquette und Netiquette!
Ihre Meinung zu diesem Thema
Ganz Österreich
Salzburg News
Leben in Salzburg
Haus & Garten
Schrannen-Rezepte
Tiersuche
Gesund
Tourentipps
ORF Salzburg
Audio & Video
Kontakt
Aktionen & Gewinnen

 
TV-Programm TV-Thek Radio Österreich Wetter Sport IPTV News