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LANDESGERICHT |
23.06.2008 |
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Mobilkom-Prozess auf November vertagt
Am Salzburger Landesgericht wurde am Montag der Prozess Mobilkom gegen den Salzburger Umweltmediziner Gerd Oberfeld vertagt. Bis 4. November sollen nun weitere Zeugen ausgeforscht und befragt werden.
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Mobilkom: "Diesen Sender gab es nie"
Gerd Oberfeld wurde von der Mobilkom geklagt, weil er im Umkreis eines Handymasten ein erhöhtes Krebsrisiko festgestellt haben soll. Doch diesen Sender habe es nie gegeben, argumentiert die Mobilkom und zog vor Gericht.
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Funkanlage nahe Graz Stein des Anstoßes
Es geht es um eine C-Netz-Funkanlage in der Nähe von Graz. Dieser Sender in Hausmannstätten habe in den Jahren 1984 bis 1997 den Anrainern ein erhöhtes Krebsrisiko beschert, hatte Oberfeld herausgefunden.
Die Mobilkom aber sagt, dass damals dort kein Sender stand. Das würden die Archive zeigen.
14 Tage gab die Mobilkom dem Salzburger Umweltmediziner Zeit, seine Aussagen zurückzuziehen. Als Oberfeld dies aber nicht tat, klagte die Mobilkom auf Unterlassung solcher Aussagen.
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Oberfeld steht weiter zu seiner Studie
Aber der Salzburger Umweltmediziner steht weiterhin zu seiner Studie: dass in Hausmannstätten zu dieser Zeit sehr wohl ein C-Netz-Sender war, werde von einem ehemaliger Mitarbeiter der Post- und Telegrafenverwaltung bestätigt. Nun also muss das Gericht entscheiden.
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Sehr kritische Haltung gegenüber Mobilfunk
Gerd Oberfeld hatte sich in den vergangenen Jahren immer wieder sehr kritisch mit Mobilfunk beschäftigt, er ist der Vater des "Salzburger Vorsorgewerts", der die maximale Sendeleistung von Handymasten beschränkt.
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salzburg.ORF.at; 14.3.08
Gegen zwei Handy-Sendemasten zieht ein Anifer vor Gericht. Dieser Mast verursache schwere Schlafstörungen, so die Begründung des Flachgauers. Nun gibt es ein Urteil, das schriftlich ergeht und noch nicht bekannt ist.
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