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SA | 21.11.2009
Ausgebrannter Zug der Standseilbahn Kaprun (Bild: APA)
KAPRUN-UNGLÜCK
13,4 Millionen Euro Schmerzensgeld geboten
Fast sieben Jahre nach der Brandkatastrophe in Kapruner bieten die Gletscherbahnen und der Bund den Familien der 155 Todesopfer 13,4 Millionen Euro Schmerzensgeld. Eine Einigung habe es aber nicht gegeben, sagt Justizministerin Maria Berger (SPÖ).
Erstmals Geld für Hinterbliebene
Erstmals in der Geschichte Österreichs würden Firmen und die Republik Geld an Hinterbliebene nach einer Katastrophe zehlen - und zwar ohne gesetzliche Verpflichtung, also freiwillig, betonte der Anwalt der Gletscherbahnen Kaprun AG, Thomas Frad.

Ausgehandelt wurden die Zahlungen demnach von einer eigens dafür gegründeten Vermittlungskommission.
Budget und Verteilungsplan erarbeitet
Die Vermittlungskommission hatte in den vergangenen Jahren versucht, für die Familien der 155 Toten der Brandkatastrophe außergerichtlich ein Budget für Schmerzensgeld-Zahlungen aufzustellen und dafür einen Verteilungsplan zu erarbeiten.

Eingerichtet hatte dieses Gremium der damalige Justizminister Dieter Böhmdorfer.

Die Gletscherbahnen Kaprun AG, deren Versicherung und die Republik sollen 13 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Fast die Hälfte des Auszahlungsbetrages kommt von den Kapruner Seilbahnbetreibern.
"Für psychischen Schmerz durch den Verlust"
In den kommenden Monaten werde nach einem speziellen Verteilungsschlüssel Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden, sagte Frad:

"Im Rahmen der Kommission geht es ausschließlich um ein Schmerzensgeld für den erlittenen psychischen Schmerz aufgrund des Verlustes eines Angehörigen."
"Bei Einigung alle Ansprüche abgegolten"
Wenn Summe und Auszahlungsschlüssel angenommen werden, dann gelten gerichtliche Ansprüche als gegenstandlos - die Forderungen sind in diesem Fall abgegolten, laute die Vereinbarung zwischen den Verhandlungspartnern, ergänzte Frad:

"Wenn wir gemeinsam eine Lösung finden, dann sind alle zivilrechtlichen Angelegenheiten erledigt. Es gibt dann einen Verteilungsschlüssel. Ausschlaggebend dafür ist der Verwandschaftsgrad zwischen Todesopfer und Hinterbliebenem. Mit der Zahlung sind dann aber praktisch alle Ansprüche aus dem Unglück erledigt - dann ist wirklich Schluss."
"Ed Fagan könnte Lösung torpedieren"
Ob alle Beteiligten mit dem Ergebnis zufrieden sind, sei jedoch noch ungewiss, schränkt Frad ein: "Ich befürchte, dass insbesondere von Herr Fagan, aber auch von einzelnen österreichischen Anwälten eine Lösung torpediert werden könnte."

Im Frühjahr 2008 soll das Schmerzensgeld laut Frad an die Angehörigen überwiesen werden. Am 11. November jährt sich das Unglück zum siebenten Mal.
Justizministerin: Keine Einigung
Berger dementierte gegenüber der Austria Presse Agentur (APA), dass es eine Einigung gegeben habe. Eine solche sei erst bei einer Sitzung mit den Opfern und ihren Vertretern am 6. November im Justizministerium möglich.

Die 13 Millionen seien zunächst ein Angebot von "jenen, die helfen wollen", sagte Berger. Das seien u. a. die Gletscherbahnen AG, die Generali Versicherung sowie der Bund. "Und diesen Vorschlag müssen die Hinterbliebenen erst einmal annehmen", so die Justizministerin.
So kam Angebot an die Öffentlichkeit.
"Tagesordnung verfrüht ausgeschickt"
Der nun angebotene Betrag von 13 Millionen Euro sei deshalb an die Öffentlichkeit gelangt, weil am Mittwoch der Vorsitzende der Vermittlungskommission die Tagesordnung des Treffens herausgeschickt habe, damit sich die Hinterbliebenen der 155 Opfer vorbereiten können, so Berger.

Es zeigten sich am Donnerstag auch die Angehörigen erstaunt über die Meldung einer vermeintlichen Einigung. Der Wiener Opfer-Anwalt Johannes Stieldorf, der bei dem Unglück einen Sohn verloren hat, sagte, am 6. November würden noch wichtige Einzelheiten besprochen.
"Streben außergerichtliche Einigung an"
Die Justizministerin bestätigte, dass es sich hierbei um ein verbessertes Angebot handle, weil nun auch der Bund daran beteiligt sei. Mit der Schmerzensgeldzahlung in der Höhe von 13 Millionen Euro sei man daran interessiert, dass es zu einer außergerichtlichen Einigung komme, sagte Berger.

Sollten die Summe und der Auszahlungsschlüssel von den Familien angenommen werden, dann gelten gerichtliche Ansprüche als gegenstandslos. Eine Zahlung von Firmen und des Bundes habe es "in diesem Ausmaß in Österreich noch nie gegeben", sagte Berger.
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