Rauswurf vor Pension: 24.000 Euro Strafe

Ein Salzburger Arbeitgeber muss einem ehemaligen Mitarbeiter 24.000 Euro zahlen, weil dieser kurz vor seiner Pensionierung entlassen wurde. Zu Unrecht - wie das Arbeitsgericht nach einer Klage der Arbeiterkammer entschieden hat.

Ausgerechnet bei seiner Abschiedsfeier wurde dem Mann seine Entlassung mitgeteilt. Rund einen Monat vor seinem Penionsantritt hatte sich der Mitarbeiter einer Baufirma das Bein gebrochen und konnte sich nur mit Krücken fortbewegen. Zur schon länger geplanten Abschiedsfeier ging der Mann trotz Krankenstand und wurde daraufhin vom Chef fristlos entlassen.

AK: Arbeitgeber wollte sich Abfertigung sparen

Mit Hilfe der Arbeiterkammer klagte der Betroffene dagegen und bekam vor dem Arbeitsgericht Recht, sagt der Leiter der Rechtsabteilung der Arbeiterkammer Heimo Typplt: „Die Entlassung war ein bloßer Vorwand um sich die Abfertigung zu sparen. Der Mann hatte sogar ein ärztliches Attest das bestätigt hat, dass die Teilnahme an der firmeninternen Betriebsfeier den Heilungsverlauf nicht beeinträchtigen würde.“ Das sei letztlich maßgeblich, sagt Typplt.

Etwa 70 Mal pro Jahr vertreten die Juristen der Arbeiterkammer in Salzburg ältere Angestellte, deren Firmen sie loswerden wollten, um sich hohe Abfindungen oder Jubiläumszahlungen zu sparen, sagt Typplt.

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