Prozess gegen verurteilten Mörder vertagt

Beim Landesgericht ist am Dienstag der Prozess gegen einen 42-jährigen Albaner vertagt worden. Es wäre ein Dolmetscher nötig gewesen. Das Gericht hatte aber keinen bestellt, weil es von ausreichenden Deutschkenntnissen des Albaners ausging.

Drei Berufsrichter, ein Staatsanwalt, ein Verteidiger, ein Sachverständiger, ein Opferanwalt, zehn Geschworene, ein Angeklagter, zwei Justizwachebeamte, ein Dutzend Zuhörer: Sie alle sind umsonst zum Prozess gekommen.

Peter Lechenauer, Verteidiger des Albaners, hat das Fehlen eines Dolmetschers kritisiert, einen solchen beantragt und auch Recht bekommen. Denn zu gravierend sei der Vorwurf - das Gericht habe die Situation falsch eingeschätzt, argumentiert Lechenauer. Einen neuen Verhandlungstermin wird es vermutlich im Herbst geben. Bis dahin bleibt der Albaner in Untersuchungshaft.

Angeklagter bereits 1997 wegen Mordes verurteilt

Der Albaner soll einem Türsteher laut Anklage ein Messer in den Rücken gerammt haben. Der Mann wurde bereits 1997 wegen eines Mordes verurteilt. Der Vorfall habe sich im Oktober in der Gstättengasse in der Salzburger Altstadt zugetragen, heißt es in der Anklageschrift. Der Angeklagte soll dort mit seiner Frau gefeiert haben und dabei Alkohol und Kokain konsumiert haben, so der Albaner im Polizeiverhör.

Dabei soll ihn ein anderer Mann provoziert haben, wodurch es zu einer Schlägerei gekommen sei. Als ein Türsteher den Streit schlichten wollte, soll der 42-Jährige ein Messer gezogen und auf den Türsteher eingestochen haben. Der Mann erlitt zwei Stichwunden im Rückenbereich. Die Anklage lautet auf versuchten Mord.

Bei Schuldspruch droht bis zu lebenslang

Zuvor wurde der jetzt erneut Angeklagte bereits wegen einer anderen Bluttat in Albanien zu 17 Jahren Haft verurteilt. 1997 hat der damals 22-Jährige mit einem Sturmgewehr AK-47 (Kalaschnikow) einen Mann erschossen, nachdem dieser ihn Monate zuvor geschlagen haben soll. Insgesamt 13 Jahre saß der Albaner daraufhin im Gefängnis, 2012 kam er nach Österreich und beantragte Asyl.

Der 42-jährige Albaner ist laut Staatsanwaltschaft gewaltbereit und leidet an einer schweren Persönlichkeitsstörung. Aus der Untersuchungshaft soll er zudem seinem Richter einen Drohbrief geschrieben haben. Bei einer Verurteilung wegen Mordes drohen ihm zehn bis 20 Jahre oder sogar lebenslange Haft. Für die Zeit nach Verbüßung der Strafe hat der Staatsanwalt für den Angeklagten zudem die Unterbringung in einer Anstalt für abnorme aber zurechnungsfähige Straftäter beantragt.