Prozess wegen zweifacher Geisterfahrt

Wegen zweifacher Geisterfahrt auf der Tauernautobahn muss sich ab Montagmittag ein polnischer Autofahrer vor Gericht verantworten. Dem Mann wird vorsätzliche Gemeingefährdung vorgeworfen.

Der Pole soll laut Anklage im Lungau zunächst auf der einen Richtungsfahrbahn falsch gefahren sein, dann zusätzlich noch auf der anderen. Der 26 Jahre alte Pole war auf der Tauernautobahn Richtung Norden unterwegs. Bei der Maustelle St. Michael konnte er nicht bezahlen. Er drehte um und fuhr laut Anklage fast zweieinhalb Kilometer entgegen der Fahrtrichtung zum Katschbergtunnel zurück.

Dort fuhr er auf eine Betriebsausweiche, die die Autobahnmeisterei benutzt und kam so weiterhin als Falschfahrer auf die Richtungsfahrbahn Süden. Auf dieser fuhr er aber Richtung Norden, wieder zurück zur Maustelle St. Michael.

Alkotest ergab fast 2,5 Promille

Dass es auf diesen insgesamt knapp fünf Kilometern Geisterfahrt zu keiner Kollision kam, grenzt wohl an einen glücklichen Zufall. Denn laut Zählung des Autobahnbetreibers waren in diesem Zeitraum insgesamt knapp 800 Autos unterwegs. Die Polizei konnte den Polen schließlich stoppen, ein Alkotest ergab fast 2,5 Promille.

Geschehen ist diese doppelte Geisterfahrt schon im Jänner 2016. Doch erst jetzt dürfte der Aufenthaltsort des Polen bekannt geworden sein, so dass das Gericht den heutigen Verhandlungstermin festsetzen konnte. Ob der Angeklagte tatsächlich nach Salzburg kommt, wird sich zeigen. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung, weil eine große Zahl von Autofahrern gefährdet war.

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