Entwurf fertig: Lastendrohnen ab 2019?
Die EU-weit einheitlichen Vorschriften für zivile Drohnen gelten als Startschuss für die Verwendung von Drohnen zum Lastentransport - zum Beispiel könnten Hütten hoch oben im Gebirge beliefert werden oder Güter könnten mit Drohnen zugestellt werden.
Bisher hatte jedes EU-Land eigene Vorschriften für den Gebrauch von privaten, unbemannten Flugobjekten. Jetzt ist der Verordnungsentwurf der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) fertig. Eine Bestätigung durch das EU-Parlament steht allerdings noch aus.
Lastentransport „ein großer Markt“
Nach Einschätzung des Drohenbeauftragten des ÖAMTC, Benjamin Hetzendorfer, steht dann der Nutzung von Drohnen zum Lastentransport nichts mehr im Weg: „Dann werden die rechtlichen Rahmenbedingungen auch für solche Sachen geschaffen - weil natürlich auch die EU erkannt hat, dass das ein großer Markt ist. Sie schätzt, dass bis 2030 bis zu zehn Milliarden Euro Umsatz im Drohnensektor ermöglicht werden und bis zu 100.000 Menschen darin beschäftigt sein werden.“
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Die Registrierungs- und Versicherungspflicht für Drohnenpiloten soll dann ebenfalls verschäft werden. Derzeit sind geschätzte 100.000 Drohnen in Österreich im Privatbesitz. Allerdings sind nur 5.000 davon offiziell registriert.
Link:
- Drohne „beliefert“ erstmals Salzburger Hütte (salzburg.ORF.at; 21.8.2017)
- Details zur Reform der Flugsicherung in der EU