Freispruch nach elf Jahren Verfahrensdauer

Der Salzburger Baumeister Markus Voglreiter ist Donnerstag am Landesgericht vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen worden. Mit dem Urteil ist ein elf Jahre dauerndes Gerichtsverfahren zu Ende gegangen.

Richterin Martina Pfarrkirchner hat den Freispruch damit begründet, dass die Zahlen des Finanzministeriums nicht nachvollziehbar seien. Finanzbehörde und Anklage hatten Voglreiter vorgeworfen 1,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft überlegt, ob sie Berufung anmeldet.

Laut dem Schöffensenat konnte die Finanz in dem Prozess nicht nachvollziehbar erklären, wie sich die angeklagte Schadenssumme zusammensetzt. Der Freispruch sei erfolgt, so die Vorsitzende, auch wenn das Gericht davon ausgehe, dass in der Causa Steuern hinterzogen wurden. Ein Vertreter der Finanzbehörden meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Staatsanwalt Marcus Neher gab keine Erklärung ab.

Baumeister: „Sechseinhalb Millionen Euro Schaden“

„Es hat nicht nur elf Jahre gedauert, man muss dazusagen, ich bin 18 Jahre verfolgt worden. Die Erleichterung ist riesig, ich bin froh, dass das ganze Spektakel ein Ende hat. Für den Ruf war das katastrophal, ich habe praktisch nur noch im Freundeskreis von einer prominenten Familie immer wieder Aufträge bekommen. Sonst ist man de facto wirtschaftlich tot. Diejenigen, die mit mir gearbeitet haben, wissen, dass ich korrekt arbeite, aber es bleibt immer ein kleiner Fleck auf der Weste. Der wirtschaftliche Schaden ist erheblich, ich habe ein Auslandsprojekt abbrechen müssen, habe viele Aufträge nicht bekommen, also der Schaden wird bei sechseinhalb Millionen mindestens liegen“, sagt Voglreiter im ORF-Interview.

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Freispruch nach elf Jahren

Nach elf Jahren Ermittlungs- und Prozessdauer zweifelte die Richterin an den Zahlen der Anklage und sprach den Baumeister frei.

Schwarzgeldzahlungen bei Baustellen angeklagt

Der angeklagte Tatzeitraum bezieht sich auf die Jahre 1999 bis 2005. Bereits 2000 hatte das Finanzamt bei einem Prüfungsverfahren schwere Mängel in der Buchführung des Unternehmens des Angeklagten festgestellt. Die Vorwürfe betreffen auch mutmaßliche Schwarzgeldzahlungen bei diversen Privatbaustellen. Offiziell seien die Arbeiten zu 40 Prozent als Eigenleistung der Häuslbauer ausgewiesen worden, so die Staatsanwaltschaft.

Der bisher unbescholtene Baumeister Markus Voglreiter aus dem Flachgau hatte sich zu einem kleinen Teil geständig gezeigt. Er warf der Finanz vor, „mit völlig falschen Zahlen“ operiert zu haben. Die von der Staatsanwaltschaft angegebene Schadenssumme durch Umsatz- und Einkommensteuer-Entgang sei zu hoch. Hier gebe es „massive Differenzen“, hatte sein Verteidiger Robert Galler erklärt.

Unklar, ob Häuslbauer-Urteile bestehen bleiben

Allerdings wurden im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen den Baumeister rund 20 Häuslbauer - meist nach Geständnissen - längst verurteilt. Damit gibt es mehrere verurteilte Beitragstäter, aber keinen Haupttäter. Für Juristen stellt sich die Frage, ob die Verfahren gegen die Häuslbauer wieder aufgerollt werden, falls das erstinstanzliche Urteil gegen den Baumeister rechtskräftig wird.

Die erste Verhandlung in dem Verfahren gegen den Flachgauer begann im März 2011. Mit Martina Pfarrkirchner wurde nun die mittlerweile siebente Richterin mit der Finanzcausa betraut.

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