19-Jähriger angeklagt: Mordversuch?

Wegen versuchten Mordes muss sich diese Woche ein afghanischer Asylwerber vor Gericht verantworten. Der 19-Jährige hatte laut Anklage im August 2017 in Salzburg mit einem Messer auf einen anderen Afghanen eingestochen.

Ein Urteil ist voraussichtlich am Mittwoch zu erwarten. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu 15 Jahre Haft.

Vorbestraft wegen Beteiligung an Tötungsdelikt

Der Tat direkt vorausgegangen war laut dem Beschuldigten ein „Gerede“, das in „ganz Salzburg“ umgegangen und vom Opfer in die Welt gesetzt worden sei: Er handle mit Drogen. Auf jeden Fall kam es nach Telefonaten zu einer persönlichen „Aussprache“ zwischen den beiden Männern in der Elisabeth-Vorstadt. Dieses Treffen ist laut Ermittlern dann eskaliert. Der Angeklagte ist wegen Beteiligung an einer tödlichen Auseinandersetzung gegen einen Türken in Lehen schon vorbestraft.

Sein 24-jähriger Kontrahent habe bei der jüngsten Auseinandersetzung von Anfang an ein Messer in der Hand gehabt, sagte der Beschuldigte am Montag dem Gericht. Noch im Beisein von Freunden sei es zu einem ersten Gerangel gekommen, ehe ihn der 24-Jährige in einen Durchgang gezogen habe. Dort habe dieser wieder geschimpft und geschrien und dann auf ihn zuerst eingestochen.

„Wir waren beide schuld“

„Er hat mich auch getroffen“, sagte der Angeklagte, der von Schnitten am Zeigefinger, rechten Fuß und am Rücken sprach. Erst da habe er ein Springmesser gezogen und ebenfalls zugestochen, und zwar zwei- bis dreimal in den Rücken seines Kontrahenten. Dann sei er davon gelaufen, „und mehr kann ich nicht sagen, ich war so besoffen.“ „Also waren Sie eigentlich das Opfer“, wollte der Vorsitzende Richter Christian Ureutz wissen. „Wir waren beide schuld“, antwortete der Afghane.

Laut Staatsanwalt Mathias Haidinger wurden dem 24-Jährigen mehrere Schnittwunden und zumindest eine Stichverletzung zugefügt. Er erlitt eine sogenannte Luftbrust, das heißt, es kam Luft zwischen die Lunge und den Brustkorb.

Zeugen schildern Vorgänge völlig anders

„Wenn das nicht sofort behandelt wird, ist es eine gefährliche Beeinträchtigung“, so der Ankläger. Außerdem habe der Beschuldigte seinem Opfer einen Stich in den Hals versetzt, das sei wegen der Blutgefäße mit großer Lebensgefahr verbunden. Der Angeklagte habe in seinem Handeln gebilligt, dass das Opfer stirbt - deshalb die Anklage wegen versuchten Mordes.

Ureutz konfrontierte den Afghanen dann mit den Aussagen des Opfers und zweier unbeteiligter Zeuginnen, die die Tat vom Fenster aus zufällig beobachtet hatten, und die allesamt seiner Version entschieden widersprachen. Alle drei gaben unabhängig von einander zu Protokoll, dass die Aggression vom Angeklagten ausgegangen sei und auch nur er mit einem Messer zugestochen habe. „Das stimmt nicht“, sagte der 19-Jährige.

„Habe das Messer immer dabei“

Als der Richter dann auch noch berichtete, dass am Messer des Opfers keinerlei DNA-Material des Beschuldigten gefunden wurde und auch keine Schäden an seiner Bekleidung, die durch Stiche oder Schnitte entstanden hätten müssen, räumte der Angeklagte schließlich ein, dass sein Gegner vielleicht nur auf ihn eingeschlagen und nicht zugestochen habe.

Schließlich wollte der Richter noch wissen, weshalb der 19-Jährige immer ein Messer bei sich habe; noch dazu, wo er doch wegen Beteiligung an einer tödlichen Auseinandersetzung im Lehener Park bereits verurteilt worden sei. „Ich habe nicht nachgedacht, ich habe das Messer immer dabei.“ Der Prozess ist für drei Tage anberaumt.

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