Erschossene Bäuerin: Sohn kommt in Anstalt

Jener Bergbauer aus Bischofshofen (Pongau), der zu Allerheiligen 2017 seine Mutter erschossen haben soll, wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das hat am Freitag ein Geschworenengericht in Salzburg entschieden.

Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, weil der Verteidiger des Bergbauern keine Erklärung abgegeben hat. Der 44-Jährige soll zu Allerheiligen 2017 in Bischofshofen (Pongau) seiner 78-jährigen Mutter mit einem Flobertgewehr aus drei bis vier Meter Entfernung in den Rücken geschossen haben. Die Frau erlitt einen Steckschuss und verblutete innerlich. Anschließend soll der Mann die Leiche seiner Mutter in der Jauchengrube des Hofes versenkt haben.

Bei der Tat nicht zurechnungsfähig gewesen

Laut einem Gerichtsgutachten war der Bergbauer bei der Tat nicht zurechnungsfähig. Er leidet an einer chronisch schizophrenen Psychose mit Wahnvorstellungen. In seiner Einvernahme durch die Polizei sagte der 44-Jährige aus, dass seine Mutter nach einer Operation am Knie vor Jahren gegen eine andere Frau ausgetauscht worden sei, die aber genauso aussah wie sie.

Da diese Frau gebrechlich war, an schweren Kreuzschmerzen litt und es „nicht mehr lange gepackt hätte“, habe er sich gedacht, sie angesichts der beschwerlichen Arbeit auf dem Hof von ihrem Leiden erlösen zu müssen.

„Meine Mutter würde ich nie erschießen“

„Meine eigene Mama würde ich nie erschießen“, versicherte der Betroffene. „Das war eine andere Frau. Die ist so in sich zusammengefallen in letzter Zeit.“ Die richtige Mutter sei während der Tat bei Verwandten im Tal gewesen. Als Bauer habe er auch das Recht gehabt, die Leiche auf eigenem Grund und Boden zu bestatten. „Es wäre besser gewesen, die Polizei zu rufen“, räumte er heute ein. „Ich wollte aber nicht, dass sie wegkommt.“

Die Schwester des Mannes meldete ihre Mutter am 3. November als vermisst. Als sie am Hof nachschaute, fehlte von der Frau jede Spur. „Dabei ist sie nie weit weggegangen“, erzählte sie am Freitag vor Gericht. Ihr Bruder habe damals nur gemeint, die Mutter sei seit dem Abend zuvor nicht mehr da. „Er war total ruhig und emotionslos. Und er war auch nicht beunruhigt.“ Gegenüber der Polizei machte der 44-Jährige zunächst widersprüchliche Angaben - und gab die Tat schließlich zu.

Mit Hofübernahme überfordert gefühlt

Der Betroffene hatte nach dem frühen Tod seines Vaters kurzerhand den Hof übernommen und fühlte sich oft überfordert. Jahre später nahm sich auch ein Bruder das Leben, ein offenbar einschneidendes Erlebnis. „Er hat viel gearbeitet und wenig geschlafen“, berichtete die Schwester. 2005 erlitt der Mann einen Zusammenbruch, es heißt Burn-out. Fast zehn Jahre lang nahm der Landwirt darauf Medikamente, setzte sie dann aber ab. „Er hat sie sich nicht mehr verschreiben lassen. Man hat mit ihm darüber auch nicht reden können.“

In den Wochen vor der Tat fiel Angehörigen eine depressive Grundstimmung beim 44-Jährigen auf. „Die Mama machte sich Sorgen um ihn. Sie hat gesagt, er braucht unbedingt Tabletten und muss eingestellt werden“, sagte die Schwester. Ihrem Bruder sei in letzter Zeit schnell alles zu viel geworden.

Gutachter diagnostiziert schizophrene Psychose

„Ihm ist es schon schwergefallen, die Helfer am Hof einzuteilen.“ Krank und gebrechlich sei die Mutter auf jeden Fall nicht gewesen - und auch Angst vor ihrem Sohn habe sie ihr gegenüber nie geäußert. Einer Schwester hat das spätere Opfer allerdings erzählt, dass sie zuletzt in den Nächten ihre Schlafzimmertüre zugesperrt hat.

Wie der neuropsychiatrische Gerichtssachverständige Wolfgang Soukop am Freitag darlegte, leidet der Landwirt in Verbindung mit der diagnostizierten schizophrenen Psychose mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch am sehr seltenen Capgras-Syndrom. „Es handelt sich dabei um das Unvermögen, nahe Angehörige als solche zu erkennen. Das mündet in der Überzeugung, dass es sich um andere Leute handelt.“ Die Betroffenen würden zwar das Gesicht ihnen nahestehender Personen erkennen, allerdings klappe die emotionale Zuordnung nicht mehr, was auch zu einer gewissen Abgestumpftheit führen kann.

„Zustand geistig-seelischer Abartigkeit“

Ein Zustand einer geistig-seelischen Abartigkeit höheren Grades sei auf jeden Fall zweifelsfrei gegeben, sagte der Gutachter. Und es bestehe mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gefahr, dass der Mann gleich gelagerte Straftaten erneut begehen könnte. „Aufgrund der Erkrankung besteht eine Gefährlichkeit, die eine Einweisung nicht nur rechtfertigt, sondern sie auch notwendig macht.“

Links: