Asyl abgelehnt: Lehrling darf vorerst bleiben
Nachdem der Asylantrag des Mannes abgewiesen wurde, hatte er Donnerstag einen Termin bei der Fremdenpolizei. Begleitet wurde er von seinem Salzburger Rechtsanwalt Peter Perner: „Der Ali ist berufstätig und liegt dem Staat nicht auf der Tasche. Er bezieht keine Grundsicherung. Wir haben uns entschieden, es der Behörde zu überlassen, ob sie ein allfälliges Einreise-Dokument für ihn beschafft.“ Sein Mandant werde kein solches Dokument unterschreiben. Er sei gut integriert und spreche gut Deutsch.
Anwalt hofft auch auf Verfassungsgericht
Ein unterschriebenes Dokument würden die Behörden für eine Abschiebung des 23-Jährigen benötigen. Außerdem hofft der Anwalt, dass der Verfassungsgerichtshof positiv über eine schon eingereichte außerordentliche Revision entscheidet, und der Lehrling weiter in Salzburg bleiben kann. Der Pakistani muss sich nun alle 48 Stunden bei der Fremdenpolizei melden.
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TV-Bericht in „Salzburg heute“ über die rechtliche Auseinandersetzung und die Bemühungen des Rechtsanwalts: Wie geht es für den Pakistani weiter?