26 Demonstranten wehren sich gegen Geldstrafe

Abtreibungsgegner und -befürworter geraten in Salzburg seit Jahren aneinander. Jetzt muss das Landesverwaltungsgericht über eine Protestdemo gegen Abtreibungsgegner sowie über 26 beeinspruchte Strafbescheide entscheiden.

Im Oktober hat die Polizei in der Stadt Salzburg beim Landeskrankenhaus eine Demonstration gegen Abtreibungsgegner aufgelöst. In der Folge wurden gegen mehr als 30 Demonstranten Verwaltungsstrafen verhängt. 26 Betroffene brachten dagegen Beschwerde ein. Für sie war das Vorgehen der Polizei unrechtmäßig.

Am Montag beschäftigte sich das Landesverwaltungsgericht Salzburg nun mit dem Einspruch der Aktivisten. Die Kundgebung vor dem Landeskrankenhaus war als Demonstration gegen den am gleichen Tag von Abtreibungsgegnern durchgeführten „Marsch für das Leben“ angemeldet worden. Dieser wird traditionell von der „Jugend für das Leben“ organisiert, die sich gegen Schwangerschaftsabbrüche und die Fristenregelung einsetzt. Der Zug sollte ebenfalls vor dem Spital enden.

Polizei trennt Demonstranten mit Wegweisung

Die überwiegend jungen Gegendemonstranten sind als Anhänger der „Pro-Choice“-Bewegung hingegen der Überzeugung, dass jede Schwangere die Wahl haben sollte, sich selbstbestimmt und frei für einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden. Beide Gruppen waren in den vergangenen Jahren immer wieder in Salzburg aneinandergeraten.

Um die zweite Demonstration nicht zu stören und eine Konfrontation der beiden Gruppen zu verhindern, forderte die Polizei die Pro-Choice-Demonstranten auf, ihre Kundgebung zu beenden. Die Exekutive bezog sich dabei auf das neue Versammlungsgesetz, das Schutzzonen vorsieht, in denen jeweils nur eine Demonstration erlaubt ist.

Demonstranten kritisieren: Kaum Zeit zur Auflösung

„Aber sie haben uns keine Zeit zur Auflösung gelassen“, kritisierte eine Pro-Choice-Aktivistin am Montag vor der Verhandlung. „Wir wurden sofort eingekesselt und zur Identitätsfeststellung gezwungen.“ Die Frau ärgerte sich auch über das Argument der Polizei, wonach die Teilnehmer der Kundgebung den Versammlungsort nach der Auflösung nicht schnell genug verlassen hätten. „Wir haben von der Polizei fünf Minuten bekommen, um Musikanlage, Lautsprecher und Transparente abzubauen und mit unserem Auto wegzufahren. Das wäre sich in der veranschlagten Zeit nie ausgegangen.“

Die Polizei sieht das anders. Ihre Stellungnahme zum Vorfall an das Landesverwaltungsgericht enthält auch eine DVD mit kurzen Filmsequenzen, mit denen das Ende der Demonstration dokumentiert wurde. Demnach hat die Versammlungsleiterin die Kundgebung zwar aufgelöst, die Teilnehmer hätten aber keinerlei Schritte gesetzt, mit den Abbauarbeiten zu beginnen. Vielmehr sei mit Sprechchören gegen die mittlerweile aufgetauchten Abtreibungsgegner weiter demonstriert worden. Auch die Transparente blieben weiter in der Höhe.

Einsprüche gegen 26 Strafbescheide zu je 200 Euro

Weil die Demonstranten laut Polizei auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht reagierten, kesselten Dutzende Beamte die Gruppe nach zehn Minuten ein und kündigten die Identitätsfeststellung an. Nach fünf weiteren Minuten wurde schließlich damit begonnen, die Demo langsam aufzulösen. Zu einer direkten Konfrontation mit den Abtreibungsgegnern kam es nicht.

In der Folge erhielten die Protestierenden wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz Strafbescheide in der Höhe von jeweils 200 Euro zugestellt. Ob das Verfahren am Montag angesichts der großen Zahl an Einsprüchen zu Ende gehen wird, ist unklar. Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts wird jedenfalls schriftlich ergehen. Eine Beschwerde gegen die in den Augen der Aktivisten erzwungene Identitätsfeststellung und Einkesselung hat das Gericht bereits Ende Jänner zurückgewiesen.

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