Verwirrung um Datenschutz-Grundverordnung

Am Freitag tritt die Datenschutz-Grundverordnung der EU in Kraft. Bürger sollen wissen, welche Daten über sie gespeichert werden. Aktuell herrscht noch viel Verwirrung rund um das neue Gesetz.

Eine Flut an Einwilligungs-Mails erreicht User in Salzburg und in der ganzen EU seit Wochen. Alle mit dem gleichen Inhalt: „Bleiben wir in Kontakt“ oder „Ja, ich möchte informiert bleiben“ lauten die Anfragen von Firmen, Vereinen oder Veranstaltern. Denn sie müssen von jenen, die sie weiter informieren wollen, eine schriftliche Zustimmung einholen.

Datenschutz-Grundverordnung

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Eine Flut an Mails zur Datenschutzgrundverordnung erreichte in den letzten Wochen viele Salzburger

Auch Mediziner oder Galeristen betroffen

Das gilt auch für sämtliche Mediziner. Viele sind trotz einer eigenen Fortbildung der Ärztekammer verunsichert, wie zum Beispiel die Halleiner Gynäkologin Dorrit Weiss: „Ich rufe meine Patienten oft an, um Befunde zu besprechen. Die sind beunruhigt, wenn sie nur einen Brief bekommen, das bespreche ich lieber am Telefon. Für mich ist nicht ganz klar, ob ich das weiterhin darf oder nicht.“

Datenschutz-Grundverordnung

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Auch Ärzte und ihre Patienten sind von der Datenschutzgrundverordnung betroffen

Ähnlich unsicher zeigt sich die Situation auch in Kunst und Kultur. Galerist Nikolaus Ruzicska fand deutliche Worte über die Datenschutzverordnung: „Die ist in erster Linie beschämend und traurig. Die Informationslage ist spärlich, verwirrend. Die Implementierung für Klein - und Mittelbetriebe ist nicht durchdacht.“

Vereine müssen Mitglieder befragen

Dabei wurde diese Verordnung im EU-Parlament beschlossen, um die Rechte der Bürger zu stärken und deren Daten vor Missbrauch zu schützen. Alle Vereine und Sozial-Initiativen müssen ebenfalls ihre Mitglieder befragen, ob sie ihnen weiterhin Informationen schicken und deren Daten verwenden dürfen. „Wir haben dazu Zettel vorbereitet, wo die Mitglieder einverstanden sind, das gewisse Daten gespeichert werden und elektronisch verarbeitet werden. Das Recht auf Löschung ist natürlich auch dabei,“ sagte Sonja Henhapl-Röhrich von Lions Club.

Ein klassisches Beispiel sei, dass die Teilnehmerliste für einen Sportausflug auf einem Handy gespeichert ist und das Handy verloren geht, erklärte Notar Hansjörg Brunner. „Da muss eine Meldung erfolgen, weil sensible Daten dann verloren gehen können.“

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Neue Datenschutzgrundverordnung

Die Datenschutzgrundverordnung soll Bürger-Rechte stärken. Doch aktuell herrscht noch viel Verwirrung.

„Ohne Sanktionen wird es nicht ernst genommen“

Aus Sicht des Verfassungs- und Verwaltungsrechts-Experten musste diese Verordnung aber kommen, weil sonst die Vorschriften nicht ernst genommen werden würden. „Es macht Sinn, weil es gab bislang auch schon Vorschriften - aber ohne gravierende Konsequenzen nimmt das niemand ernst“, sagte Verfassungsjurist Reinhard Klaushofer von der Universität Salzburg.

Die tatsächlichen Auswirkungen - ob es zu Anzeigen kommt und die Email-Flut tatsächlich weniger wird -lässt sich frühestens in einigen Wochen abschätzen.

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