Seniorin betäubt und bestohlen: Fünf Jahre Haft

Am Landesgericht ist Mittwoch eine 30-jährige Pflegerin zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil sie eine wohlhabende Seniorin aus Saalbach (Pinzgau) mit Schlaftabletten betäubt und ihr Schmuck und Bargeld im Wert von 250.000 Euro geraubt hat.

Die 30-jährige Slowakin hat im Februar 2017 die hochbetagte Saalbacherin mit einer Schlaftabletten-Überdosis ruhiggestellt worden, damit sie in Ruhe den Tresor ausräumen konnte. Die Verurteilte wusste nämlich, wo sich der Tresorschlüssel befindet. Deshalb war sie unter anderem wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls und wegen Raubes angeklagt. Seit 2014 hat sie acht Pflegebedürftige in ganz Österreich bestohlen.

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ORF-Redakteur Jörg Eisenberger berichtet von diesem Prozess beim Salzburger Landesgericht

Ehemann und Schwiegermutter belastet

Die Slowakin zeigte sich bei der Verhandlung am Mittwoch geständig. Den Plan zu den Diebstählen hätten jedoch andere ausgeheckt, sagte die 30-Jährige: „Ich musste eine gewisse Summe auf den Tisch legen. Es tut mir leid, ich wollte nichts nehmen.“ Ihr Ehemann und dessen Mutter hätten sie gezwungen, die Saalbacher Ex-Hotelchefin mit Schlaftabletten zu betäuben und ihren Tresor auszuräumen, sagte die Frau beim Prozess. Ihr Ehemann und seine Mutter hätten die gesamte Beute - Bargeld und Schmuck - kassiert.

Wenige Tage, nachdem die Slowakin der Saalbacherin eine Überdosis Schlaftabletten gegeben hatte, um ungestört den Tresor auszuräumen, verstarb die Seniorin. Sie war nie wieder aufgewacht. Allerdings habe der Zusammenhang ihres Todes mit der Überdosis nicht mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden können, hat ein Gutachter festgestellt. Sonst wäre es auch Mord gewesen.

Auch andere Pflegebedürftige bestohlen

Die Slowakin hat auch mehrere andere Pflegebedürftige bestohlen, zum Beispiel in der Steiermark und Oberösterreich. Fünf Jahre Gefängnis wegen Raubes lautet das Urteil. Besonders erschwerend sei der Umstand, dass die Frau die besondere Hilflosigkeit der Saalbacher Ex-Hotelchefin ausgenutzt habe, sagte der Richter. Der Erschwerungsgrund gilt laut Gericht für die anderen Opfer nicht, allesamt pflegebedürftige Frauen.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die gesamte Beute im Wert von 250.000 Euro ist mit dem Ehemann der Verurteilten und dessen Mutter verschwunden. Beide werden weiter mit europäischem Haftbefehl gesucht.

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